„Gebrauchte Software“ von Microsoft: Legal oder illegal?

Im Rahmen der Informationsveranstaltung von Microsoft wurde auch ein staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen Usedsoft zur Sprache gebracht. Man war im Januar 2006 straf-, aber nicht zivilrechtlich gegen Usedsoft vorgegangen (Staatsanwaltschaft München I, Aktenzeichen 302 Js 31931/06). Eine Strafanzeige stellt eine Mitteilung des Verdachts einer Straftat dar. Sie ist verbunden mit der Anregung, deren Verfolgbarkeit zu überprüfen. Sie kann von jedermann bei Staatsanwaltschaft, Polizei oder Amtsgericht erstattet werden (§ 158 I 1. Variante StPO). Die Anzeige wird zum Strafantrag, wenn der Anzeigeerstatter eine Strafverfolgung wünscht.

Warum aber geht Microsoft nicht zivilrechtlichlich gegen Usedsoft vor? Usedsoft-Geschäftsführer Schneider wertet dies als Eingeständnis der rechtlichen Ohnmacht: „Mit einer aggressiven Verunsicherungspolitik will Microsoft die Käufer von Gebrauchtsoftware lediglich einschüchtern. Die Presseveranstaltungen sind Teil dieser Strategie. Der Grund: Microsoft weiß genau um die Rechtslage und dass vor Gericht nichts zu erreichen ist“, lässt Schneider auf einem Flugblatt wissen.

Auf diesen Vorwurf angesprochen, erklärte Richters: „Das Problem war für Microsoft bislang vernachlässigenswert. Und erstens: Wir wollen zunächst aufklären, dann hat sich das Problem wahrscheinlich sowieso erledigt. Zweitens: Oracle geht ohnehin schon gegen Usedsoft vor, dabei geht es um eine ähnliche Rechtsfrage. Wir sind auch nicht schneller als Oracle, also warten wir das ab. Und drittens behalten wir uns rechtliche Schritte vor.“ Weitere Nachfragen wollte der Konzern nicht beantworten, „weil es sich dabei – nach wie vor – um ein schwebendes Verfahren handelt“.

Fazit: Die Rechtslage scheint weiterhin offen und damit strittig. Abzuwarten bleibt ein abschließendes Urteil des Bundesgerichtshofs zum Verkauf gebrauchter Volumenlizenzen. Dieses wird aber erst im Jahr 2010 oder später gesprochen werden. Bis dahin bewegen sich Käufer der umstrittenen Volumenlizenzen in einer rechtlichen Grauzone.

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ZDNet.de Redaktion

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