Die Europäische Kommission lässt im DVD-Erbfolgekrieg einmal mehr die Muskeln spielen. Noch vor der europäischen Markteinführung konkurrierender Gerätetypen Anfang 2007 will die Kommission die Lizenzregelungen der hochauflösenden DVD-Nachfolger unter die Lupe nehmen.
Offenbar soll geklärt werden, ob die hinter den Formaten HD-DVD und Blu-ray stehenden Konsortien mit ihren Lizenzbedingungen für Dritthersteller Wettbewerbsrichtlinien verletzt haben.
Zu diesem Zweck hat die Kommission bereits im Juli Fragebögen an die Blu-ray- und HD-DVD-Entwicklerfirmen sowie die Hollywood-Studios geschickt. Dies hat eine Pressesprecherin der Kommission auf Anfrage bestätigt. Darüber hinaus wollte die Sprecherin aber keine weiteren Angaben machen. Man habe die Antworten erhalten und werde diese nun genau analysieren. Danach werde entschieden, ob ein offizielles Untersuchungsverfahren angestrebt oder weitere Informationen angefordert werden, hieß es.
Laut „New York Times“ soll mithilfe der Fragebögen geklärt werden, ob Filmstudios von den Formatentwicklern finanzielle Vergünstigungen, Werbezuschüsse oder die kostengünstige Lieferung der zukünftigen DVD-Medien unterhalb der Herstellungskosten angeboten wurden. Auch etwaige Exklusivverpflichtungen, die das eine oder andere Format betreffen, sollen dabei aufgedeckt werden. Könnte einer der beiden Konsortiengründer – Toshiba von HD-DVD und Sony – unlauterer Wettbewerbspraktiken überführt werden, kann die EU mit Bußgeldforderungen und weiteren Auflagen drohen.
Die Beweggründe für die Handlungsweise der Europäischen Kommission sind im vorliegenden Fall nicht völlig transparent. Dass die Europäische Kommission aber durchaus gewillt ist, auch konsequent gegen die „Big Player“ des Marktes vorzugehen, hat das jüngste Kartellverfahren gegen Microsoft eindrucksvoll bewiesen. So wurde Microsoft am 12. Juli dieses Jahres wegen seines monopolistischen Marktauftretens zu einer Zwangsbuße von 280,5 Millionen Euro verdonnert. „Kein Unternehmen steht über dem Geseetz. Alle Unternehmen, die in der EU tätig sind, müssen sich an die EU-Vorschriften halten“, so die zuständige Kommissarin Neelie Kroes damals.
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