Google hat vor einem französischen Gericht erneut den Kürzeren gezogen: Der Suchmaschinenbetreiber unterlag dem Lederwarenhersteller Louis Vuitton, der seine Markenrechte durch das Adwords-Programm von Google verletzt sah. Das Gericht hat eine Strafe in Höhe von 200.000 Dollar festgesetzt.
Bucht ein Unternehmen im Rahmen von Adwords einen Begriff, wird auf der Ergebnisseite einer entsprechenden Suche die vom Kunden gewünschte Werbung angezeigt. Dass Google auch markenrechtlich geschützte Begriffe verkauft, hat in der Vergangenheit schon öfter für juristischen Ärger gesorgt.
Zwar konnte das Unternehmen einen Markenrechtsprozess, den der US-Versicherungsriese Geico angestrengt hatte, für sich entscheiden, erst kürzlich unterlag der Suchmaschinenbetreiber vor einem französischen Gericht in einem ähnlich gelagerten Fall aber gegen die Hotelkette Le Meridien.
Ein Sprecher von Louis Vuitton begrüßte das Urteil erwartungsgemäß. Es sei undenkbar, dass ein Unternehmen wie Google Markennamen an andere Firmen, insbesondere Hersteller von gefälschten Produkten, verkauft. Google-Sprecher Steve Langdon sagte, dass sein Unternehmen das Urteil noch nicht schriftlich vorliegen hat. Wenn dies der Fall ist, werde man die Optionen prüfen. Gegen das Urteil in der Auseinandersetzung mit Le Meridien hat Google bereits Berufung eingelegt.
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