Die Käufer von Druckern und Multifunktionsgeräten müssen künftig möglicherweise mehr für diese
Geräte zahlen. Das Stuttgarter Landgericht hat entschieden, dass auch Hersteller dieser Geräte im Prinzip Vergütungen an Verwertungsgesellschaften zu zahlen hätten, deren Höhe aber letztlich offen gelassen (Aktenzeichen Drucker: 17 O 392/04; Aktenzeichen Multifunktionsgeräte 17 O 299/04).
Im konkreten Fall sind die Gesellschaften gegen einen Hersteller von Computerdruckern und Multifunktionsgeräten (Drucker, Scanner, Kopierer in einem Gerät) vorgegangen. Sie verlangten, dass auch für diese Geräte zum Endpreis ab 50 Euro gesetzlich festgelegte Vergütungen an die Verwertungsgemeinschaften Wort und Bild-Kunst gezahlt werden müssten. Der Hersteller befürchtet dagegen Wettbewerbsverzerrung und Überbezahlung. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Nach geltendem Recht sind private Kopien von beispielsweise geschützten Büchern oder Bildern zulässig. Nach dem Urheberrechtsgesetz müssen jedoch Hersteller von Kopiergeräten eine
Pauschale für jedes Gerät zahlen. Höchstrichterlich geklärt ist nach Angaben der Stuttgarter Kammer bislang, dass auch für Telefaxgeräte und Scanner eine – allerdings geringere – Pauschalgebühr zu zahlen
ist.
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