Die Musikindustrie muss auf ihre sehnlichst erwarteten Beweismittel gegen die Tauschbörse Kazaa noch warten. Ein australischer Bundesrichter hat entschieden, dass die bei Hausdurchsuchungen im Februar gefundenen Dokumente und Files vorerst geordnet werden müssen, bevor sie zugänglich gemacht werden. Die Hausdurchsuchungen beschrieb Bundesrichter Murray Wilcox als ziemliches Durcheinander, berichtet Australian-IT.
Die australische Musikindustrie hatte im Februar Hausdurchsuchungen bei der in Sydney ansässigen Kazaa-Zentrale sowie in den Wohnungen von verschiedenen Kazaa-Managern erwirkt. Das dabei gefundene Material sollte der Musikindustrie Beweise für juristische Klagen gegen Kazaaliefern. Ein von Kazaa-Eigentümer Sharman Networks erhobener Einspruch gegen die Hausdurchsuchungen wurde abgelehnt. Diese seien notwendig gewesen, damit die Musikindustrie Momentaufnahmen darüber machen könne, wie das Tauschbörsen-System im täglichen Betrieb arbeite.
Richter Wilcox will das bei den Durchsuchungen gefundene Material aber bis Mai zurückhalten. Wilcox kritisierte die Art der Hausdurchsuchungen: „Das ist nicht mit genügender Sorgfalt passiert. Es war ein ziemliches Durcheinander“, sagte der Richter. Zuerst sollten die Materialien nach Tatbeständen geordnet werden und auch danach, ob das Material für die Erhebungen überhaupt relevant sei.
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