Der zweite Teil der Reform des deutschen Urheberrechtsgesetzes nimmt derzeit konkrete Formen an. Eine Arbeitsgruppe, die auf Einladung des Bundesjustizministeriums die noch strittigen Fragen beim urheberrechtlichen Vergütungssystem diskutiert, hat ihre Arbeit vorläufig abgeschlossen. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) ist in diese Arbeitsgruppe eingebunden und hat seine Eckpunkte einer Reform auf der Messe CeBIT nun auch öffentlich vorgestellt.
Entscheidend für den Erfolg der Novelle ist aus BITKOM-Sicht, dass das Bundesjustizministerium seinen Ankündigungen gerecht wird und klare Regelungen trifft. „Nur wenn die Urhebervergütung im Gesetz nach oben begrenzt wird, erhalten die Unternehmen ausreichende Planungssicherheit und die Abgabenstreitigkeiten können beendet werden“, so Bernhard Rohleder, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung.
BITKOM fordert, dass die Abgabenhöhe im Gesetz begrenzt wird. Rohleder: „Hier muss die Regierung Farbe bekennen.“ Es sollten Beträge und Höchstgrenzen sowie klare Schlüssel für die Absenkung festgeschrieben werden. „Dieses Kernproblem müssen Regierung und Gesetzgeber lösen“, so Rohleder. „Wir dürfen diese entscheidenden Fragen nicht schon wieder auf die Gerichte abwälzen.“
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