Studie: Weniger Musik-Downloads nach RIAA-Klagen

Die umstrittenen Klagen der Musikindustrie gegen Benutzer von Tauschbörsen haben die US-Anwender zu einem stark veränderten Nutzungsverhalten beim Download von Musik genötigt. Dies geht aus einer am Sonntag veröffentlichten Untersuchung hervor.

Demnach haben in den vier Wochen vor dem 14. Dezember nur 14 Prozent der US-Bürger Musik aus dem Internet heruntergeladen, während einer anderen Befragung über je 30 Tage im März, April und Mai 2003 waren es noch 29 Prozent. Für die Studie wurden telefonisch 1358 Internetbenutzer durch die Marktforscher von „Pew Internet & American Life“ befragt.

Seit September hat die „Recording Industry Association of America“ (RIAA) rund 400 Klagen gegen Anwender eingereicht, die Musik aus dem Netz heruntergeladen hatten. Die RIAA wirft den Beschuldigten „ungeheuerliche“ Verletzungen des Urheberrechts vor und fordert bis zu 150.000 Dollar je Verstoß.

Rund die Hälfte der Beschuldigten hat sich mit der RIAA aussergerichtlich geeinigt, wobei sie in der Regel maximal 5000 Dollar zahlten. Andere haben einen erbitterten Rechtsstreit gegen die Klagen angestrengt. Aus der aktuellen Studie geht weiter hervor, dass die Zahl der Downloader im Winter auf rund 18 Millionen Menschen gefallen ist, im letzten Frühling waren es noch 35 Millionen. Die stärksten Einbrüche gab es bei Frauen und Nutzern mit weiterführender Schulbildung sowie bei Eltern, deren Kinder zu Hause leben. Auch bei Studenten und Breitband-Nutzern wurde ein starker Rückgang verzeichnet.

Laut der Untersuchung hat auch die Verwendung von Peer-to-Peer-Clients im November gegenüber dem Vorjahreszeitraum stark abgenommen. Zu der Studie trug neben Pew auch das Unternehmen „Comscore Media Metrix“ bei, das für die führende Plattform Kazaa 15 Prozent weniger Benutzer ermittelte, bei Grokster waren es sogar 59 Prozent.

Dem gegenüber hat erst im Dezember ein US-Berufungsgericht der Musikindustrie einen herben Rückschlag beschert. Die Richter stellten fest, dass ISPs nicht weiterhin per einfacher richterlicher Anordnung den Plattenfirmen die Namen von Benutzern zur Verfügung stellen müssen, die Musik über das Netz getauscht hatten.

Stattdessen müssen die Labels jetzt eine Klage gegen Unbekannt einreichen, um dann eine richterliche Anordnung erhalten, um die Daten zu erhalten. Bis dahin dürfen sich die Beschuldigten zu den Vorwürfen äußern, noch bevor ihre Identität aufgedeckt wird.

Laut Comscore laufen die verunsicherten File-Sharing-Nutzer in Scharen zu den Websites über, die Musik-Downloads für 99 US-Cent pro Titel anbieten. Zu den beliebtesten kostenpflichtigen Download-Anbietern für Musik zählen Napster.com, das statt der früheren kostenlosen Tauschbörse nun seit Oktober und der Flagge von Roxio Bezahl-Dienste anbietet, und iTunes von Apple.

ZDNet.de Redaktion

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