Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hält die Versteigerung der UMTS-Lizenzen nicht für umsatzsteuerpflichtig. „In der Gretchenfrage Umsatzsteuer ja oder nein vertreten wir das Nein“, sagte Behördensprecher Rudolf Boll am Montag der Nachrichtenagentur AFP in Bonn.
Diese Entscheidung müsse jedoch das zuständige Finanzamt Bonn treffen. Die Finanzbehörde befasst sich schon seit mehr als einem Jahr mit der Frage, ob der Staat bei der Versteigerung die Mehrwertsteuer hätte ausweisen müssen oder nicht. Der Regulierungsbehörde liege noch kein Ergebnis vor, sagte Boll.
Angaben zur voraussichtlich Dauer der Prüfung konnte er nicht machen. Einem Bericht der „Financial Times Deutschland“ (Montagsausgabe) zufolge, haben alle sechs österreichischen Telefonkonzerne in der vergangenen Woche Klagen gegen die Republik Österreich eingereicht, um insgesamt 140 Millionen Euro als Vorsteuerabzug zurückzuerhalten.
Die Kläger berufen sich auf die sechste Umsatzsteuerrichtlinie der EU, wonach der Staat für Leistungen auf dem Gebiet des Fernmeldewesens Umsatzsteuer verrechnen muss. Sollten die Firmen in Österreich Erfolg haben, könnte das dem Bericht zufolge eine Klagewelle in anderen Ländern auslösen.
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