Das Europaparlament hat Vorschläge der EU-Kommission für Patente auf Software als zu weitrechend abgelehnt. Bei der ersten Lesung eines entsprechenden Richtlinienentwurfs verlangte die EU-Volksvertretung am Mittwoch eine Reihe von Einschränkungen.
Demnach sollen reine Software, Datenverarbeitung und computergestützte Geschäftsmethoden vom Patenschutz ausgenommen werden. EDV-gestützte Erfindungen sollen demnach nur patenierbar sein, wenn sie einen „technischen Beitrag“ leisten – etwa bei computergestützten Bremsanlagen oder Haushaltsmaschinen.
Der Text geht nun an den EU-Ministerrat. Das Europaparlament hat in dieser Frage ein Mitentscheidungsrecht. Ohne seine Zustimmung kann die fragliche Richlinie somit nicht verabschiedet werden.
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