Telefonanbieter dürfen ihre Kunden nicht zum Bankeinzug zwingen und das Geld dann jeweils ohne Vorankündigung einziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil gegen die Telekom-Tochter T-Mobile entschieden, auf das am Donnerstag der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in Berlin aufmerksam gemacht hat.
Danach müssen die Kunden nach Zugang der Rechnung mindestens fünf Werktage Zeit haben um die Rechnung zu prüfen und für eine ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen. (Az: III ZR 54/02) Kunden, die sich bei dem Mobilfunk-Anbieter für einen bestimmten Tarif entschieden hatten, waren dem Vertrag nach verpflichtet, dem Unternehmen eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Mit Erfolg hatte der vzbv gegen die Vertragsklausel geklagt, weil die Kunden nicht wissen könnten, wann wie viel Geld abgebucht wird. Angesichts der Vorteile für beide Seiten hatte der BGH bisher auch verpflichtende Einzugsermächtigungen für rechtmäßig gehalten, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende, feste Beträge handelt. Bei Telefondiensten sei die Rechnung von Monat zu Monat aber unterschiedlich, meinten die Karlsruher Richter nun in dem neuen Fall.
Durch Sonderdienste wie die 0190-Nummern könnten dabei auch sehr hohe Beträge fällig werden. Daher seien die Kunden einseitig benachteiligt, wenn sie ständig für eine ausreichende Deckung auf ihrem Konto sorgen müssten, urteilte der BGH.
Die durchschnittliche Lösegeldzahlung liegt bei 2,5 Millionen Dollar. Acht Prozent der Befragten zählten 2023 mehr…
Eine neue Analyse der EU-Kommission sieht vor allem eine hohe Verbreitung von iPadOS bei Business-Nutzern.…
Das operative Ergebnis wächst um fast 6 Billionen Won auf 6,64 Billionen Won. Die Gewinne…
Ab Werk blockiert Chrome Cookies von Dritten nun frühestens ab Anfang 2025. Unter anderem gibt…
Die Vorfreude steigt, denn BAUMLINK wird als Partner und Aussteller bei der Tech Show 2024…
Nutzung einer unternehmenseigenen GPT-Umgebung für sicheren und datenschutzkonformen Zugriff.