EU will Neuregelung von deutschem Call-by-Call

Die EU-Kommission zieht eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof gegen die Bundesregierung wegen der vor Weihnachten verabschiedeten Regelung für Call-by-Call im Ortsnetz in Betracht. Das berichtet das „Handelsblatt“ mit Berufung auf ein Schreiben der Kommission an Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD). Die EU-Kommission bemängele, dass die TKG-Novelle das Recht der Wettbewerber auf Mitnutzung des Netzes der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE) einschränke. Der entsprechende Paragraf verlange eine „effiziente Nutzung des vorhandenen Netzes durch ortsnahe Zuführung“ der Telefongespräche durch die Wettbewerber.

Ein Gesetz vom 21. Oktober 2002 hatte die Telekom dazu verpflichtet, ab dem 1. Dezember auch bei Ortsgesprächen eine gesprächsweise Betreiberauswahl (Call-by-Call-Selection) und eine Voreinstellung auf einen anderen Netzbetreiber (Preselection) zu ermöglichen. Dieser Termin hat sich jedoch als nicht haltbar erwiesen. Frühestens am 24. April wird in Deutschland Call-by-Call im Ortsnetz möglich sein, Preselection können die Kunden gar erst ab dem 8. Juli nutzen.

Im Bundeswirtschaftsministerium herrscht nach Informationen des Handelsblatts Aufregung über den Brief. Nun werde versucht, Kompromisse mit der Kommission zu finden, um das Gesetz nicht ändern zu müssen. Die EU-Kommission sei ohnehin verärgert über die zögerliche Umsetzung der Ortsnetz-Öffnung. Nachdem Deutschland die zum 1. Dezember 2002 gesetzte Frist zur vollständigen Öffnung versäumt und den Termin dafür auf den 28. Februar verschoben hatte, habe die Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Diese kann zu Geldbußen für die Bundesrepublik und zu Schadenersatzforderungen von Unternehmen führen.

ZDNet.de Redaktion

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