Urteil: P2P-Börse Kazaa darf in USA verklagt werden

Der Napster-Nachfolger Kazaa darf in den USA von der Film- und Musikindustrie vor den Richterstuhl gezogen werden. Das entschied jetzt Bezirksrichter Stephen Wilson in einem Verfahren.

Damit können die Recording Industry Association of America (RIAA) und Motion Picture Association of America (MPAA) mit ihrem Klagefeldzug gegen die Tauschbörsen-Mutter Sharman Networks fortfahren. Kazaa ist einer der populärsten Tauschbörsen seit dem Untergang von Napster.

In der 46-seitigen Entscheidung des Richters heißt es unter anderem: „Berücksichtigt man, dass Sharmans Software (Kazaa) über 143 Millionen Mal heruntergeladen wurde, kann man von vielen Verträgen mit kalifornischen Einwohnern ausgehen.“ Viele, wenn nicht die meisten, der Musik- und Videorechte lägen zudem bei kalifornischen Unternehmen.

Sharman Networks hat derzeit seinen Hauptsitz in Australien betreibt sein Geschäft von der pazifischen Inselnation Vanuatu aus. Sharman hatte zuvor einen Antrag auf Einstellung der Klage mit der Begründung gestellt, man sei nicht an US-Recht gebunden, da die Mehrheit der Vertragskunden nicht aus Kalifornien stammen würde.

MPAA und RIAA begrüßten dagegen das Urteil. „Wir sind mit der Entscheidung zufrieden, da Sharman Networks Anstrengungen sich der rechtlichen Verfolgung zu entziehen gescheitert sind. Sharman Networks sollte mit US-Recht für die illegalen Taten zur Verantwortung gezogen werden und nicht davon profitieren“, erklärten die Rechtsvertreter der US-Verbände.

ZDNet hat dem Thema „Spionage und Werbung: Filesharing-Börse Kazaa“ einen ausführlichen News-Report gewidmet. Zusätzlich hat ZDNet eine Liste weiterer brauchbarer, obendrein kostenloser Anbieter von Tauschservices zusammengestellt. Auch die neue Version von Kazaa und Kazaa-Lite stehen hier zum Download.

ZDNet.de Redaktion

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