Frühestens am 24. April wird in Deutschland Call-by-Call im Ortsnetz möglich sein, Preselection können die Kunden gar erst ab dem 8. Juli nutzen. Das hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) heute endgültig entschieden und damit Spekulationen bestätigt, wonach der geplante Start zum 1. Dezember ausfällt.
„Auf Grund der kurzen Zeitspanne zwischen der Verabschiedung der entsprechenden Gesetzesnovelle und dem Inkraft-Treten ist – nach zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnissen – die Einführung der Betreibervorauswahl bei Ortsgesprächen zum 1. Dezember 2002 technisch nicht möglich“, verteidigt die Behörde den Schritt. Diese Einschätzung werde „auch von den Wettbewerbsunternehmen und der Deutschen Telekom“ (Börse Frankfurt: DTE) geteilt.
Daher sei eine für diesen Fall im Telekommunikationsgesetz vorgesehene Aussetzung zur Verpflichtung jetzt geboten. Fürs erste reagiert die Behörde mit einer öffentlichen Anhörung, die noch im Dezember eröffnet werden soll.
Das Gesetz vom 21. Oktober hatte die Telekom dazu verpflichtet, ab dem 1. Dezember 2002 auch bei Ortsgesprächen eine gesprächsweise Betreiberauswahl (Call-by-Call-Selection) und eine Voreinstellung auf einen anderen Netzbetreiber (Preselection) zu ermöglichen.
Kontakt: RegTP, Tel.: 0228/149921 (günstigsten Tarif anzeigen)
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