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Itanium-Verkauf kurzzeitig verboten

Ein US-Gericht hat gestern den Verkauf von Itanium-Prozessoren unterbunden. Das Embargo hatte nur kurz Bestand, weil Intel (Börse Frankfurt: INL) umgehend Widerspruch einlegte und vom Richter ein Berufungsverfahren zugebilligt bekam. Der Vorgang ist Teil des seit 1997 andauernden Rechtsstreits mit dem ehemaligen Verbündeten Intergraph.

Wie berichtet, wurde Intel in diesem Monat dazu verurteilt, 150 Millionen Dollar wegen Verletzung von Patenten bei der Herstellung seines 64 Bit-Serverchips Itanium an Intergraph zu zahlen. Bereits im April hatten sich beide Parteien darauf verständigt, dass Intel 300 Millionen Dollar für Intergraph-Patente auf Pentium-Chips überweist. Weitere 150 Millionen Dollar sollte der Weltmarktführer an Intergraph für die Verletzung von Patenten bei der Produktion der Itanium-Chips zahlen. Würde Intel in die Berufung gehen, was nun der Fall ist, wären bei einer Niederlage weitere 100 Millionen Dollar fällig. Das erklärte Intel-Sprecher Chuck Mulloy im Frühjahr gegenüber CNET/ZDNet.

Sollte Intel das Berufungsverfahren gewinnen, wird es die bereits bezahlten 150 Millionen Dollar Strafe nicht zurückerhalten. Allerdings würden in Zukunft keinerlei Lizenzgebühren für den Itanium-Chip an Intergraph fällig. Diese sollen nach dem Willen des Klägers pauschal mit weiteren 100 Millionen Dollar abgegolten werden. Die ausstehende Überweisung dieser 100 Millionen hatn gestern zum vorübergehenden Verbot des Itanium-Kaufes geführt.

Ursprünglich hatte Intergraph einen Schadenersatz in Höhe von 2,2 Milliarden Dollar gefordert, zeitweise wollte die Firma sogar das Dreifache. Die Auseinandersetzung zwischen Intel und Intergraph geht in seinen Anfängen auf einen Patentrechtsstreit von 1993 zurück. Intergraph, das seit etwa Mitte der 90er Jahre zur Fertigung seiner Rechner CPUs von Intel bezieht, fühlte sich durch den Chiphersteller gegängelt und wirtschaftlich geschädigt. Zuvor produzierte Intergraph einen eigenen Halbleiter namens Clipper. Dieser habe Intel verschiedentlich „Anregungen“ für die CPU-Architektur beim Pentium und Itanium geliefert. Im Laufe der Jahre verklagten sich beide Unternehmen mehrmals wechselseitig (ZDNet berichtete laufend).

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ZDNet.de Redaktion

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