Da soll mal einer sagen, dass man per Internet keine günstigen Autos findet: Der 20-Jährige Chinese Han Bin hat für umgerechnet rund 14 Euro den Zuschlag für einen gebrauchten Volkswagen bekommen. Dies berichtet das Internet-Portal Eachnet.
Den Wert des Autos schätzt Han Bin auf rund 12.400 Euro. Doch noch hat Glückspilz sein Auto nicht vor der Tür stehen. Der Autohändler, der den VW versteigert hatte, möchte den Wagen nicht hergeben. Der Fall liegt bei den Gerichten. Rechtsanwältin Rain Ding schätzt jedoch die Erfolgsaussichten des Verkäufers gering ein: „Das Geschäft unterliegt Chinas Vertragsrecht. Beide Seiten müssen sich an einen schriftlichen Vertrag halten.“ Das gelte auch für Geschäfte im Internet.
In Deutschland ist ein solcher Fall vor einem Jahr aufgetreten (ZDNet berichtete). Der Beklagte hatte seinen neuen Volkswagen Passat auf einer Auktions-Site im Internet angeboten, ohne einen Mindestverkaufspreis festzulegen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass mit dem Höchstgebot des Klägers ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sei. Der Wagen wurde vom späteren Kläger online für 26.350 Mark (knapp 13.473 Euro) ersteigert. Das war dem Verkäufer zu wenig, er wollte das Auto nur für 39.000 Mark verkaufen.
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