In Berlin und Nürnberg haben die jeweiligen Landgerichte einstweilige Verfügungen gegen zwei Betreiber von 0190-Dialern erlassen. Das berichtet „Dialerschutz.de“. Die Unternehmen hätten es versäumt, den technischen Ablauf der Dialer-Nutzung und den damit verbundenen Dienstleistungsvertrag ausreichend darzulegen. Sollten sie wie bisher ihre Dialer-Software offerieren, droht ihnen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Die Verfügungen sei von einem Konkurrenten der Anbieter erwirkt worden, der vom Anwalt Boris Höller aus Bonn vertreten wird. Er erklärte gegenüber Dialerschutz.de, dass seinem Mandanten an einem „sauberen Wettbewerb“ gelegen sei.
Die Gerichte stützten ihre Verfügungen unter anderem auf seit Anfang dieses Jahres geltende Vorschriften über Fernabsatzverträge. Nach §§ 312b ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) müssen Verbraucher von Online-Händlern ausführlich über die entstehenden Kosten und die Vertragsbestimmungen informiert werden.
ZDNet warnt vor den jeweils neusten Maschen der Anbieter und hat die wichtigsten Nachrichten zu dem Thema in einem News-Report gesammelt.
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