Nun doch: Das Bundeskartellamt hat den umstrittenen Einstieg von T-Online (Börse Frankfurt: TOI) ins Internet-Angebot der „Bild“-Zeitung unter Auflagen genehmigt. Wie die Behörde am Freitag in Bonn mitteilte, darf das Gemeinschaftsunternehmen jedoch selbst keinen Internet-Zugang vermarkten.
So werde eine marktbeherrschende Stellung von T-Online vermieden. Internet-Anwender werden zudem auch über andere Anbieter als die Telekom-Tochter auf das Portal von Bild.de kommen.
Ende Februar hatte das Bundeskartellamt dem Internet-Provider T-Online noch eine Abmahnung wegen dessen geplanter Beteiligung an dem Nachrichten- und Unterhaltungsportal „bild.de“ des Axel Springer Verlages geschickt (ZDNet berichtete). Damals befürchteten die Bonner Wettbewerbshüter durch den Einstieg noch eine sich weiter verstärkende marktbeherrschende Stellung von T-Online.
Die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) und der Springer-Verlag hatten im April 2001 als ersten Schritt für eine „umfassende Partnerschaft“ die Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft zwischen T-Online und Springer angekündigt.
Kontakt: T-Online-Hotline, 0800/3305000
Die Anzeigen richten sich an IT-Teams und Administratoren. Ziel ist der Zugriff auf IT-Systeme.
Betroffen sind Windows 10 und Windows 11. Laut Microsoft treten unter Umständen VPN-Verbindungsfehler auf. Eine…
Server-CPUs und Server-GPUs legen deutlich zu. Das Gaming-Segment schwächelt indes.
Zwei Use-after-free-Bugs stecken in Picture In Picture und der WebGPU-Implementierung Dawn. Betroffen sind Chrome für…
Die durchschnittliche Lösegeldzahlung liegt bei 2,5 Millionen Dollar. Acht Prozent der Befragten zählten 2023 mehr…
Eine neue Analyse der EU-Kommission sieht vor allem eine hohe Verbreitung von iPadOS bei Business-Nutzern.…