Auch Travel24.com (Börse Frankfurt: TVD) hat sich nun erfolgreich gegen das Delisting vom Neuen Markt gewehrt: Das Landgericht Frankfurt hat dem Antrag des Münchner Unternehmens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die neuen Regeln der Deutschen Börse nach dessen Angaben stattgegeben. Das seit März 2000 am Neuen Markt notierte Reiseunternehmen kritisiert, dass die Kriterien zum Ausschluss niedrig bewerteter Unternehmen uneinheitlich interpretiert würden.
Vorstandssprecher Marc Maslaton begrüßt zwar die die Bemühungen, eine Qualitätssicherung am Neuen Markt zu etablieren: „Das ist auch in unserem Sinne“. Wenig sinnvoll sei es dagegen, Unternehmen, die sich gerade in einer weitreichenden Umstrukturierung befinden, „unnötig unter Druck zu setzen“, so der Vorstand.
Kapitalmaßnahmen, mit denen man sich gezielt auf die neuen Regularien einstellen könne, müssten auf einer ordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden. Die nächste ordentliche Hauptversammlung von Travel24.com AG ist auf Juni 2002 terminiert. Die Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung, nur um dem neuen Regelwerk Genüge zu leisten, sei unzumutbar.
Maslaton will „alles daran setzen, um am Neuen Markt zu bleiben“. Die Aktie seiner Firma gehört auch nach den kräftigen Kurserholungen der letzten Tage mit einem Kurs von 77 Euro-Cents noch zu den Pennystocks, denen die Deutsche Börse am Neuen Markt den Garaus machen will.
In einem Interview mit ZDNet hatte Maslaton zu den massiven Entlassungen in seinem Unternehmen Ende August Stellung genommen: Nach den Aufkäufen der letzten Jahre sei es sehr früh klar gewesen, dass es Überschneidungen gebe und Stellen wegfallen müssten. Maslaton will Ende nächsten Jahres den Break-Even erreichen: „Das versuchen wir nach wie vor. Vielleicht wird es sogar möglich, noch früher in die Gewinnzone zu fahren – die aktuellen Kostenreduzierungen könnten da helfen“. Insgesamt mussten bei dem Online-Reisevermittler mehr als 110 Mitarbeiter gehen.
Kontakt:
Travel24.com, Tel.: 089/3063820 (günstigsten Tarif anzeigen)
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