Categories: Unternehmen

Einstweilige Verfügung gegen die Denic

„Das Landgericht Frankfurt wird dafür sorgen, das wieder alles in Ordnung kommt“, ist sich der Rechtsvertreter der Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft Denic, Stephan Welzel, sicher. Er bezieht sich damit auf eine einstweilige Verfügung gegen die Denic, die das Landgericht am Freitag ausgesprochen hat. Das Gericht untersagte der zentralen Sammelstelle für Internet-Domains mit der Länderkennung „.de“, weiterhin zu behaupten, die Domain-Registrierung ohne Gewinnerzielungsabsicht durchzuführen. Sie dürfe sich auch nicht mehr eine „Non-Profit-Organisation“ nennen.

Den Antrag auf die einstweilige Verfügung hatte der Berliner Internet-Provider Comnetworld Online Services gestellt. „Eigentlich hat Comnetworld ganze acht Anträge gestellt“, erklärte Welzel gegenüber ZDNet. „Sieben Anträge sind dagegen gerichtet, dass jedes Mal, wenn ein Interessent in Deutschland eine Domain anmeldet, ein Vertrag mit der Denic zustande kommt. Das findet Comnetworld wohl „unschön“. Alle sieben Anträge wurden zurückgewiesen. Da ist das Gericht unserer Argumentation gefolgt.“

„Alleine dem achten Antrag auf einstweilige Verfügung gegen unsere Aussage, unkommerziell zu arbeiten, wurde stattgegeben. Wir wissen bislang noch nicht wieso. Ich halte die Aussagen von Comnetworld für unsinnig. Trotzdem mussten wir am Freitag alle Hinweise auf unsere unkommerzielle Arbeitsweise von der Site nehmen“, berichtete Welzel.

„Es geht uns vorrangig um mehr Rechtssicherheit für unsere Kunden und um einen fairen Wettbewerb“, erklärte seinerseits der Comnetworld-Geschäftsführer Wolfgang Papenbrock. „Ob die Denic, die als Genossenschaft mit derzeit 154 Mitgliedern keine 10 Prozent der deutschen Internet-Dienstleister vertritt, über Jahre mit der irreführenden Selbstdarstellung, eine ‚Non-Profit-Organisation‘ zu sein, die deutsche Öffentlichkeit und auch ihre internationalen Partner vorsätzlich getäuscht hat, sollte zu klären sein“, meinte Papenbrock weiter. „Hier wird wohl die Denic e.G. im Interesse der gesamten Internet-Gemeinde für Aufklärung sorgen und ihre bisherige Informations-Politik aufgeben müssen.“

Zunächst plant die Denic jedoch nur gegen die Verfügung vorzugehen. „Bislang gab es ja keine mündliche Anhörung, die Verfügung wurde erlassen, ohne dass man mit uns gesprochen hat. Wir formulieren jetzt erst einmal einen Widerspruch, das kann bis zu einer Woche dauern.“

Kontakt:

Denic, Tel.: 01802/336420 (günstigsten Tarif anzeigen)
Comnetworld, Tel.: 030/47580 (günstigsten Tarif anzeigen)

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Alphabet übertrifft die Erwartungen im ersten Quartal

Der Umsatz steigt um 15 Prozent, der Nettogewinn um 57 Prozent. Im nachbörslichen Handel kassiert…

3 Tagen ago

Microsoft steigert Umsatz und Gewinn im dritten Fiskalquartal

Aus 61,9 Milliarden Dollar generiert das Unternehmen einen Nettoprofit von 21,9 Milliarden Dollar. Das größte…

3 Tagen ago

Digitalisierung! Aber wie?

Mehr Digitalisierung wird von den Unternehmen gefordert. Für KMU ist die Umsetzung jedoch nicht trivial,…

3 Tagen ago

Meta meldet Gewinnsprung im ersten Quartal

Der Nettoprofi wächst um 117 Prozent. Auch beim Umsatz erzielt die Facebook-Mutter ein deutliches Plus.…

3 Tagen ago

Maximieren Sie Kundenzufriedenheit mit strategischem, kundenorientiertem Marketing

Vom Standpunkt eines Verbrauchers aus betrachtet, stellt sich die Frage: Wie relevant und persönlich sind…

4 Tagen ago

Chatbot-Dienst checkt Nachrichteninhalte aus WhatsApp-Quellen

Scamio analysiert und bewertet die Gefahren und gibt Anwendern Ratschläge für den Umgang mit einer…

4 Tagen ago