Die Polizeibehörden von Bund und Ländern überwachen nach einem Bericht des Magazins „Der Spiegel“ mit illegalen Methoden die Besitzer von Handys. In mindestens 30 Fällen hätten Bundeskriminalamt und Bundesgrenzschutz eine mobile Überwachungsanlage namens „IMSI-Catcher“ verwendet, für die es keine gesetzliche Grundlage gebe.
Da eine 1999 ausgelaufene Versuchsgenehmigung für die Anlage nicht verlängert worden sei, beriefen sich die Polizeibehörden beim Einsatz auf den so genannten „rechtfertigenden Notstand“. Die Praxis der Polizeibehörden stößt dem „Spiegel“ zufolge bei den Justizministern der Länder auf Kritik. Die Überwachungsanlage müsse „wegen des Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis ausdrücklich gesetzlich geregelt werden“, heißt es den Angaben zufolge in einer Vorlage für die Justizministerkonferenz.
Auch die Generalstaatsanwälte von Niedersachsen sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, mahnten eine klare Rechtsgrundlage an. Das aus einem Observationsauto heraus betriebene Gerät überwacht angeblich nicht nur die Handys von Verdächtigen, sondern von allen Personen, die in einem bestimmten Umkreis ein Mobiltelefon eingeschaltet haben. Da der „IMSI-Catcher“ beim Einsatz Teile des Funknetzes außer Betrieb setze, hätten auch die Mobilfunkbetreiber gegen den Einsatz protestiert.
Vor fünf Monaten hatte ein Urteil des Bundesgerichtshofs für Aufsehen gesorgt: Demnach darf bei einer richterlich angeordneten Überwachung der Handy-Gespräche die Polizei auch ein Anrecht darauf haben, den Standort des Mobiltelefons zu erfahren wenn es im Stand-by-Modus ist (ZDNet berichtete). Geklagt hatten die Ermittlungsbehörden, die einen Verdachtsfall geheimdienstlicher Tätigkeit untersuchten. Bei der Gelegenheit wurde auch das Handy des Verdächtigen abgehört. Doch die Polizei wollte auch in Echtzeit die Aufenhaltsdaten erfahren, mit denen sich das Mobiltelefon in regelmäßigen Abständen beim Netzbetreiber einbucht.
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