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Media Markt-Anwalt gewinnt Metatag-Prozess

Der Verein „Freedom for Links e.V.“ (FFL) hat gestern seinen Metatag-Prozess vor dem Landgericht Hamburg (Az.: 406 O 16/01) verloren. Auf seiner Homepage hatte der Verein angeblich auf mindestens 164 von 204 Seiten die Namen „Gravenreuth“ und „Steinhöfel“ als Metatags stehen. Bei Metatags handelt es sich um Schlagwörter, die im Kopf einer HTML-Datei (Webseite) sichtbar oder unsichtbar aufgeführt werden. Sie dienen der Katalogisierung der Webseiten in den Datenbanken der Suchmaschinen.

Dem Verein wurde vom Richter untersagt, den Namen des Hamburger Rechtsanwalts Joachim Steinhöfel in seinen Metatags zu verwenden. FFL dürfe lediglich den Namen benutzen, sofern sich die Webseiten mit der Person des Media Markt-Werbeträgers Steinhöfels beschäftigen. Eine Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.

Der Münchner Rechtsanwalt Günther Gravenreuth hatte zu dem Thema bereits im letzten Jahr geklagt und eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 206 O 679/00) erwirkt. Nach Angaben des Rechtsanwalts hat die FFL-Vereinsvorsitzende Uschi Hering dies damit begründet, das es „Bürgerrecht sei, vor ihm zu warnen“. Mittlerweile sie die Initiatorin des Vereins bei FFL ausgetreten und auch eine Widerklage des Vereins abgewiesen worden, so Gravenreuth.

„Nun wird es wohl finanziell eng beim FFL e.V., da von mir noch die Hauptsacheklage zur einstweiligen Verfügung und eine Auskunftsklage zu der nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten von Hamburg unzulässigen Abmahndatenbank anstehen“, meint Gravenreuth weiter. Man müsse nun abwarten, ob der Verein zu einem größeren Nachgeben im Rahmen eines Vergleiches bereit sei, oder „wieder in der realen Welt seinen virtuellen Klingelbeutel aufhält“, so der Symicron-Anwalt.

Die Firma Symicron erhebt seit November 1995 Anspruch auf die Marke „Explorer“. Auf den Markenanspruch beruft sich der Münchner Rechtsanwalt Gravenreuth in all seinen 60 Verfahren. Die Abmahnungen an Firmen und Privatleute bewegten sich im vierstelligen Bereich. Seit November vergangenen Jahres muss die Firma nun nachweisen, dass sie die Software-Marke

ZDNet.de Redaktion

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