Droht nach den Webspace-Abmahungen und dem Explorer-Streit nun eine ähnliche Abmahnwelle wegen des Begriffs „Flatrate“? Nach Angaben von Onlinekosten.de will sich der Provider Ecore den Namen für einen zeitlich unbegrenzten Zugang zum Web schützen lassen und hat einen entsprechenden Antrage vor knapp neun Monaten beim Deutschen Patentamt eingereicht.
Falls das Unternehmen tatsächlich den Schutz für die „Marke“ Flatrate erhält, dürfte der Begriff von anderen Unternehmen und in den Medien nur in Verbindung mit Ecore benützt werden. Doch auch andere Unternehmen sind beim Markenrecht nicht müßig: So soll Mannesmann Arcor den Schutz des Begriffs „ISDN Flatrate“ beantragt haben, eine Privatperson aus Düsseldorf will „Flatrate24“ für sich.
Im Januar hatte das Landgericht München den Streit um die vermeintliche Marke Webspace endgültig beendet. Der Richter hatte entschieden, dass die Marke nur beantragt worden sei, um mit Serienabmahnungen Geld einzutreiben (ZDNet berichtete).
Die durchschnittliche Lösegeldzahlung liegt bei 2,5 Millionen Dollar. Acht Prozent der Befragten zählten 2023 mehr…
Eine neue Analyse der EU-Kommission sieht vor allem eine hohe Verbreitung von iPadOS bei Business-Nutzern.…
Das operative Ergebnis wächst um fast 6 Billionen Won auf 6,64 Billionen Won. Die Gewinne…
Ab Werk blockiert Chrome Cookies von Dritten nun frühestens ab Anfang 2025. Unter anderem gibt…
Die Vorfreude steigt, denn BAUMLINK wird als Partner und Aussteller bei der Tech Show 2024…
Nutzung einer unternehmenseigenen GPT-Umgebung für sicheren und datenschutzkonformen Zugriff.