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Telekom unterliegt im Rechtsstreit mit Isis

Wegen irreführender Werbung muß die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) ihre
aktuelle Werbekampagne in der vorliegenden Form stoppen. Per einstweiliger
Verfügung untersagte das Landgericht Köln dem Unternehmen, weiterhin für den
Tarif „Aktiv Plus‘ mit irreführenden Angaben wie „Wunschtarif ordern und bis zu
50 Prozent sparen“ zu werben. Damit wurde einem Eilantrag des Düsseldorfer
Anbieters Isis Multimedia Net entsprochen.

Einen klaren Verstoß gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen unlauteren
Wettbewerb (UWG) sah Isis darin, daß nicht deutlich gemacht werde, daß nur ganz
bestimmte Telefonkunden tatsächlich etwas sparen können. So sei für
Wenigtelefonierer kein Preisvorteil erkennbar. Der Grund liege in dem
monatlichen Preisaufschlag von knapp zehn Mark, den die Kunden zusätzlich zu
ihrer normalen regelmäßigen Grundgebühr an die Telekom zu zahlen hätten. Dies
mache eine Ersparnis überhaupt erst dann möglich, wenn diese Vorauszahlung
abtelefoniert sei.

Isis machte auch geltend, daß Kunden mit ISDN-Anlagenanschluß von vornherein
nicht in den Genuß einer möglichen Kostensenkung kommen können. Der Ausschluß
dieser Verbrauchergruppe vom neuen Tarif werde aber nirgendwo erwähnt. Außerdem
fehle der Hinweis, daß es sich ausschließlich um einen Vergleich mit
telekom-eigenen Preisen handelt.

Auch Isis hatte schon einmal Pech mit seiner Werbung: Mitte Mai hatte das
Düsseldorfer Landgericht Isis auf Antrag der Telekom untersagt, die von ihr
herausgestellten Minutenpreise weiter zu verwenden.

Die Schleswiger Mobilcom hat ebenfalls einen Rechtsstreit mit der Telekom
gewonnen. Die Telekom darf ihren „Sauna-Werbespot“ wegen unzulässiger
Blickfangwerbung der Verbraucher nicht mehr ausstrahlen. Das
schleswig-holsteinische Oberlandesgericht bestätigte eine entsprechende
einstweilige Verfügung des Landgerichts Flensburg.

In dem Spot tritt eine nur mit einem Handtuch bekleidete Frau zu zwei Männern
in die Sauna. Auf dem Badetuch steht: „8,4“. Dazu erklärt eine Stimme: „Freuen
Sie sich auch, mit ISDN nach der 10. Minute ab 8,4 Pfennig pro Minute zu
telefonieren.“ Die Informationen rauschten zu schnell am Zuschauer vorbei,
außerdem gelte der Tarif nur von 18 bis 9 Uhr, was der Zuschauer kaum erkennen
könne, meinte das Gericht.

Kontakt: Isis, Tel.: 0800/8090100

ZDNet.de Redaktion

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