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Singapur und Deutschland erkennen IoT-Cybersicherheitslabels gegenseitig an

Singapur und Deutschland haben eine Vereinbarung unterzeichnet, um ihr jeweiliges System zur Bewertung der Cybersicherheit von intelligenten IoT-Verbraucherprodukten, einschließlich intelligenter Lautsprecher, Haushaltsroboter und Hausautomatisierungszentralen, anzuerkennen.

Die Cybersicherheitsbehörde von Singapur (CSA) teilte am Donnerstag mit, dass sie die Vereinbarung mit dem deutschen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterzeichnet hat, um die von beiden Ländern ausgestellten Cybersicherheitslabels gegenseitig anzuerkennen.

Im Rahmen der Vereinbarung wird davon ausgegangen, dass Produkte, die mit dem BSI-Siegel versehen sind, die Stufe 2 des Cybersicherheitskennzeichnungssystems der CSA erfüllen.

Singapurs Kennzeichnungsmodell bewertet und stuft intelligente Geräte in vier Stufen ein, basierend auf der Anzahl der Sternchen, die jeweils eine zusätzliche Test- und Bewertungsstufe anzeigen, die das Produkt durchlaufen hat. Stufe 1 bedeutet beispielsweise, dass ein Produkt grundlegende Sicherheitsanforderungen wie eindeutige Standardpasswörter und Software-Updates erfüllt hat, während ein Produkt der Stufe 4 strukturierte Penetrationstests durch zugelassene externe Testlabors durchlaufen hat und die Anforderungen der Stufe 3 erfüllt. Produkte der Stufe 2 und höher werden vom deutschen BSI anerkannt werden.

Die gegenseitige Anerkennung würde für Verbrauchergeräte des Internets der Dinge (IoT) gelten, zu denen intelligente Fernsehgeräte, intelligentes Spielzeug, Gesundheitstracker, intelligente Beleuchtung und intelligente Thermostate gehören.

Die Vereinbarung gilt zunächst nicht für einige Produkte wie intelligente Türschlösser, allgemeine Computer wie Computer und Smartphones sowie Feuer-, Gas- und Wassermelder, die für die Ausführung beliebiger Anwendungen ohne vordefinierten Zweck entwickelt wurden, so CSA. Die Regierungsbehörde in Singapur erklärte, sie werde mit dem BSI zusammenarbeiten, um weitere Produktkategorien in das bilaterale Abkommen aufzunehmen.

ZDNet.de Redaktion

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