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Preisvergleich: EuG verhandelt Googles Beschwerde gegen Kartellstrafe

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg verhandelt Googles Beschwerde gegen die 2017 von der EU-Kommission verhängte Geldbuße von 2,42 Milliarden Euro. Das Unternehmen soll seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht haben, um seinem eigenen Preisvergleichsdienst gegenüber Mitbewerbern einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen.

Wie die BBC berichtet, unterstellt Google, dass dem Kartellurteil jedoch rechtliche und wirtschaftliche Grundlage fehlt. “ Wir gehen gegen die Google-Shopping-Entscheidung der Europäischen Kommission von 2017 vor, weil sie in rechtlicher, sachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht falsch ist. Shopping-Anzeigen haben den Menschen schon immer geholfen, die gesuchten Produkte schnell und einfach zu finden, und den Händlern geholfen, potenzielle Kunden zu erreichen.“

Google beabsichtigt aber offenbar auch, nach dem Urteil durchgeführte Änderungen zu seiner Verteidigung zu nutzen. „Wir freuen uns darauf, unsere Argumente vor Gericht vorzutragen, und zu zeigen, dass wir die Qualität und die Auswahl für die Verbraucher verbessert haben.“

Dem Bericht zufolge wird Google argumentieren, dass es Konkurrenten Zugang zu seinen Produkten gewährt und damit alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllt hat. Zudem soll Google der EU vorwerfen, dass sie bei ihren Ermittlungen wichtige Anbieter wie Amazon nicht berücksichtigt habe. Die Bedeutung von Preisvergleichsdiensten habe abgenommen, da sich Amazon zu einer bevorzugten Plattform für Online-Einkäufe und Preisvergleich entwickelt habe.

Dem steht eine neuerliche Beschwerde von 41 Mitbewerbern von Google entgegen. Ihrer Ansicht nach bevorzugt Google weiterhin seinen eigenen Preisvergleichsdienst. Die Kartellauflagen der EU soll das Unternehmen zudem nicht umsetzen. Unterzeichnet wurde die Beschwerde im November 2019 unter anderem von der Axel-Springer-Tochter Idealo, Ceneo aus Polen und Kelkoo und Foundem aus Großbritannien. Google hielt zu dem Zeitpunkt dagegen, dass die Beschwerde nur von 6,8 Prozent der Vergleichsdienste in der EU unterstützt werde.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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