NSA-Ausschuss: BGH setzt erneute Abstimmung zu Snowden-Vernehmung aus

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags zunächst nicht erneut über eine mögliche Vernehmung des Whistleblowers Edward Snowden abstimmen darf. Er entsprach damit dem Interesse der Großen Koalition und der Bundesregierung, die bei einer Vernehmung Snowdens als Zeuge in Deutschlands außenpolitischen Streit mit den USA befürchten.

Edward Snowden (Bild: Deutsche Messe)

Zeit gewinnt die Regierung, da der BGH die Vorbereitung einer Snowden-Vernehmung im Untersuchungsausschuss bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt hat. Dem ging der inzwischen angefochtene Beschluss einer Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofs voraus, die auf Antrag einer Ausschuss-Minderheit entschied, der NSA-Untersuchungsausschuss müsse erneut über einen Antrag abstimmen, der die Bundesregierung um die Schaffung von Voraussetzungen für Snowdens Vernehmung in Deutschland ersucht. Finde dieser Antrag weiterhin die Unterstützung von einem Viertel der Ausschussmitglieder, müsse ihm der Ausschuss mehrheitlich zustimmen.

Der durch seinen Vorsitzenden vertretene Ausschuss hatte hiergegen Beschwerde eingelegt. Wie der BGH jetzt ausführt, ist der Ausgang dieses Beschwerdeverfahrens noch offen. Daher überwiege das Interesse des Ausschusses, die „mit dem Vollzug der Anordnung eintretenden Folgen zu vermeiden gegenüber dem Interesse der Antragstellerin, die Anordnung der Ermittlungsrichterin vor Abschluss des Beschwerdeverfahrens zu vollziehen“.

Die Einlegung der Beschwerde allein hatte die ermittlungsrichterliche Anordnung nicht gehemmt. Das Gericht nahm deshalb mit einer vorläufigen Entscheidung seine Befugnis wahr, die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung auszusetzen. Damit bleibt weiterhin ungewiss, ob es zu einer von den Grünen und der Linken gewünschten Vernehmung Snowdens kommen wird. Sie hoffen, dass Edward Snowden als Zeuge im Untersuchungsausschuss mit beitragen kann, das gesamte Ausmaß des NSA-Skandals und die Beteiligung der deutschen Geheimdienste an der Spionage aufzudecken.

Loading ...

Edward Snowden hatte sich schon 2013 zu einer Aussage vor einem Untersuchungsausschuss des Bundestags oder bei einer deutschen Staatsanwaltschaft bereit erklärt. Er wollte damit zur Aufklärung der NSA-Spähaffäre beizutragen – wenn die juristischen Rahmenbedingungen geklärt seien und er „sicheres Geleit“ bekäme. Das berichtete damals der Grünen-Abgeordnete Christian Ströbele, der sich mit dem früheren Geheimdienstmitarbeiter in Moskau traf.

Der frühere NSA- und CIA-Mitarbeiter bestätigte in einem von Ströbele mitgebrachten Brief (PDF), dass er während seiner Tätigkeit „Zeuge systematischer Gesetzesverstöße meiner Regierung wurde, die mich aus moralischer Pflicht zum Handeln veranlassten“. Er freue sich „auf ein Gespräch mit Ihnen in Ihrem Land, sobald die Situation geklärt ist“.

Tipp: Wissen Sie alles über Edward Snowden und die NSA? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Google schließt Zero-Day-Lücke in Chrome

Von ihr geht ein hohes Risiko aus. Angreifbar sind Chrome für Windows, macOS und Linux.

2 Tagen ago

KI erkennt Emotionen in echten Sportsituationen

Forschende des KIT haben ein Modell zur Emotionsanalyse entwickelt, das affektive Zustände ähnlich genau wie…

2 Tagen ago

Ermittlern gelingt weiterer Schlag gegen Ransomware-Gruppe LockBit

Sie decken die Identität des Kopfs der Gruppe auf. Britische Behörden fahnden mit einem Foto…

3 Tagen ago

Apple stellt neuen Mobilprozessor M4 vor

Er treibt das neue iPad Pro mit OLED-Display an. Apple verspricht eine deutliche Leistungssteigerung gegenüber…

4 Tagen ago

Cyberabwehr: Mindestens zwei kritische Vorfälle pro Tag

Davon entfällt ein Viertel auf staatliche Einrichtungen und 12 Prozent auf Industrieunternehmen.

4 Tagen ago

Tunnelvision: Exploit umgeht VPN-Verschlüsselung

Forscher umgehen die Verschlüsselung und erhalten Zugriff auf VPN-Datenverkehr im Klartext. Für ihren Angriff benötigen…

4 Tagen ago