EU-Kartellkommission informiert Qualcomm über Beschwerdepunkte

Due EU-Kartellkommission hat Qualcomm zwei „Mitteilungen zu Beschwerdepunkten“ zugeschickt. Darin steht, dass sie zu dem vorläufigen Schluss kommt, dass das Unternehmen „möglicherweise rechtswidrige Zahlungen an einen wichtigen Kunden für die ausschließliche Verwendung von Qualcomm‑Chipsätzen geleistet und Chipsätze zu Preisen unter den Herstellungskosten verkauft hat, um den Wettbewerber Icera aus dem Markt zu verdrängen.“

Der Empfänger der seit 2011 von Qualcomm getätigten Zahlungen wird nicht genannt. EU-Kommissarin Margrethe Vestager kommentiert, es gehe um Funkchips für Smartphones, Tablets und andere Geräte, die Grundlage für Sprach- und Datentelefonie sind. Die Kommission müsse in diesem Markt von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung dafür sorgen, dass „die Verbraucher in Europa weiterhin von Wettbewerb und Innovation profitieren.“

Die EU-Mitteilung verwendet den Ausdruck „Basisband-Chipsatz“. Gemeint sind Funkchips für 3G- und 4G-Mobilfunk, also UMTS und LTE. Qualcomm ist Weltmarktführer für solche Halbleiter.

Der Beschwerdepunkt der rechtswidrigen Zahlungen für Exklusivität bezieht sich auf einen Zeitraum ab dem Jahr 2011. Die Abgabe von Halbleitern zu Preisen unter Herstellungskosten soll hingegen zwischen 2009 und 2011 erfolgt sein.

Die Mitteilungen wurden Qualcomm im Rahmen einer im Juli 2015 eingeleiteten Kartelluntersuchung gemacht. Grundlage ist eine Beschwerde der britischen Nvidia-Tochter Icera. Qualcomm kann sich nun binnen drei beziehungsweise vier Monaten zu den beiden Vorwürfen äußern und außerdem eine mündliche Anhörung beantragen.

Im Jahr 2009 hatte bereits die Kartellbehörde von Südkorea Qualcomm zu Strafzahlungen in Höhe von 200 Millionen Euro verurteilt. Sie sah es damals als erwiesen an, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung bei CDMA-Modem-Chips missbraucht hatte. Solche Modems kamen zu dieser Zeit in Geräten von Samsung und LG zum Einsatz. Die koreanische Behörde ist Kooperationspartner der EU-Kartellkommission im jetzigen Verfahren.

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Anfang Februar 2015 hat zudem die chinesische Behörde National Development and Reform Commission (NDRC) Qualcomm wegen seiner Lizenzierungspraxis eine Strafzahlung von 975 Millionen Dollar auferlegt. Das Unternehmen akzeptierte die Strafe und stimmte außerdem zu, auf die bisher obligatorische Gegenlizenzierung zu verzichten sowie feste Lizenzgebühren mit allen Marktteilnehmern zu vereinbaren.

Seitdem lizenziert es in China für die Mobilfunkstandards 3G und 4G essenzielle Patente nicht mehr im Paket mit anderen, sondern separat. Schätzungen zufolge hat Qualcomm mit seinem System in den letzten fünf Jahren über 30 Milliarden Dollar eingenommen. Außer ihm selbst dürften Hersteller wie Xiaomi profitiert haben, die selbst kaum Patente halten und Lizenzgebühren an zahlreiche Firmen zahlen müssten. In Japan ist ein solches Gegenlizenzierungsmodell schon seit 2009 verboten.

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Florian Kalenda

Seit dem Palm Vx mit Klapp-Tastatur war Florian mit keinem elektronischen Gerät mehr vollkommen zufrieden. Er nutzt derzeit privat Android, Blackberry, iOS, Ubuntu und Windows 7. Die Themen Internetpolitik und China interessieren ihn besonders.

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