Ein US-Bundesgericht hat ein Urteil aufgehoben, wonach Microsofts Produktaktivierung gegen ein von Uniloc gehaltenes Patent verstößt. Damit bleibt dem Softwarekonzern auch die Zahlung von 388 Millionen Dollar erspart.
Wie der Nachrichtensender Bloomberg berichtet, hat Richter William Smith keine Verletzung der Schutzrechte von Uniloc festgestellt. Er lehnte es aber ab, die Gültigkeit des Patents in Frage zu stellen. Zudem hätten die Geschworenen in der Vorinstanz ihre Entscheidung ohne ausreichende rechtliche Grundlage getroffen. Auch sei ihnen die Tragweite der Klage nicht bewusst gewesen.
„Wir freuen uns, dass das Gericht die Entscheidung der Jury aufgehoben und ein Urteil zu unseren Gunsten gefällt hat“, sagte Microsoft-Sprecher Kevin Kutz. Der Softwareanbieter hatte ursprünglich eine Vorverhandlung des Patenstreits mit Uniloc für sich entscheiden können, wogegen das in Singapur ansässige Unternehmen Berufung eingelegt hatte. Ein US-Bundesgericht hatte im vergangenen Jahr schließlich die Verhandlung von zwei Punkten der Patentklage zugelassen, was im April zu einer Verurteilung Microsofts geführt hatte.
Der Softwarekonzern wartet derzeit noch auf das Ergebnis einer weiteren Berufungsverhandlung. Im Rechtsstreit mit i4i muss ein Gericht entscheiden, ob Funktionen von Word XML-Patente des kanadischen Unternehmens verletzen. Sollte Microsoft scheitern, droht ihm eine Geldstrafe von mehr als 200 Millionen Dollar und ein Verkaufsverbot für die Textverarbeitung Word.
Ab Werk blockiert Chrome Cookies von Dritten nun frühestens ab Anfang 2025. Unter anderem gibt…
Die Vorfreude steigt, denn BAUMLINK wird als Partner und Aussteller bei der Tech Show 2024…
Nutzung einer unternehmenseigenen GPT-Umgebung für sicheren und datenschutzkonformen Zugriff.
Der Umsatz steigt um 15 Prozent, der Nettogewinn um 57 Prozent. Im nachbörslichen Handel kassiert…
Aus 61,9 Milliarden Dollar generiert das Unternehmen einen Nettoprofit von 21,9 Milliarden Dollar. Das größte…
Mehr Digitalisierung wird von den Unternehmen gefordert. Für KMU ist die Umsetzung jedoch nicht trivial,…