Wie Ars Technica berichtet, hat der Softwarehersteller Firepond bei einem Bezirksgericht in Texas eine Klage gegen Google eingereicht. Demnach verkauft der Suchanbieter über AdWords den eingetragenen Markennamen „Firepond“ als Suchwort an Mitbewerber. Das Unternehmen sieht dadurch seine Markenrechte verletzt. Da Google Anzeigen auch auf Partner-Websites schaltet, klagt Firepond auch gegen YouTube, AOL, MySpace, Turner Broadcasting und InterActiveCorp.
AdWords-Kunden können bei Google Schlüsselwörter im Bieterverfahren erwerben. Wenn ein Nutzer bei Google nach einem dieser Wörter sucht, erscheinen die Anzeigen des Werbetreibenden neben den Suchergebnissen. Somit kann ein Unternehmen den Markennamen eines Konkurrenten verwenden, um bei einer Suche nach seinem Mitbewerber seine eigene Werbung einblenden zu lassen.
Google weist in seiner FAQ darauf hin, dass es nur Beanstandungen zu Textanzeigen verfolgt. Das Beschwerdeverfahren für Markenrechtsverletzungen gelte nicht für AdWords-Schlüsselwörter. Allerdings bezieht sich diese Regelung nur auf Irland, USA und Kanada. In anderen Ländern müssen Werbetreibende rechtlich geschützte Begriffe auch aus den Suchwörtern entfern.
Im Oktober 2006 hatte ein US-Bundesgericht in einem ähnlichen Fall eine Markenrechtsklage von Rescuecom gegen Google abgewiesen. Seit April wird dieser Rechtsstreit vor einem Berufungsgericht neu verhandelt.
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