Die EU-Kommissare Viviane Reding und Meglena Kuneva haben vorgeschlagen, dass die für physische Produkte wie Bücher oder Elektrogeräte geltenden Regeln für den Verbraucherschutz auch auf Software ausgeweitet werden. Derzeit sieht eine EU-Direktive eine zweijährige Gewährleistung für physische Produkte vor. Die vorgesehenen Änderungen sind Teil eines Aktionsplans, mit dem die EU Löcher in Verbraucherschutz-Gesetzen identifizieren will.
Laut Kuneva führt ein größerer Haftungsumfang für Softwarehersteller und Anbieter von digitalen Diensten zu mehr Auswahlmöglichkeiten für die Verbraucher. „Wenn wir wollen, dass Verbraucher im Internet einkaufen und das Potential digitaler Kommunikation ausschöpfen, dann müssen wir ihnen die Gewissheit geben, dass ihre Rechte gewahrt sind“, erklärte die Verbraucherschützerin.
Die Business Software Alliance (BSA), die die Interessen von Unternehmen wie Apple, IBM und Microsoft vertritt, kritisierte den Vorstoß der EU. „Digitale Inhalte sind keine materiellen Güter und sollten nicht denselben Gewährleistungsrichtlinien unterliegen wie Toaster“, erklärte BSA-Sprecher Francisco Mingorance. Softwareanbieter könnten mit hoher Sicherheit weder den voraussichtlichen Gebrauch noch die mögliche Performance ihre Produkte vorhersagen. Die Leistung hänge zum Beispiel von der Umgebung ein, in der eine Anwendung eingesetzt werde, so Mingorance.
Eine Ausweitung auf Software habe zur Folge, dass Softwareverträge automatisch immer für mindestens zwei Jahre abgeschlossen werden müssten, erklärte der BSA-Sprecher. Dies wiederum schränke die Auswahl für die Verbraucher ein.
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