Categories: Unternehmen

Microsoft gibt Tipps zu Second-Hand-Software

Die neueste Entwicklung des im Frühsommer wieder eskalierten Streits um die Rechtmäßigkeit und das korrekt Vorgehen beim Kauf von und Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen kommt überraschend: Ausnahmsweise geht es nicht um ein weitere einstweilige Verfügung oder eine neue Klage. Stattdessen gibt sich Microsoft versöhnlich.

Der Konzern rät Unternehmen, die sich für den Kauf von gebrauchten Softwarelizenzen entscheiden, einen Händler zu wählen, der mit dem Hersteller zusammenarbeitet. Microsoft rückt damit zwar nicht von seiner – durchaus umstrittenen – Position ab, wonach das Übertragen von Nutzungsrechten an einer Software grundsätzlich der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf. Aber der Softwareriese räumt diese Möglichkeit erstmals auch offiziell und von sich aus als Beschaffungsweg für Unternehmen ein. Bisher war dieser Weg zwar auch schon möglich, und der Konzern erteilt rund 90 Prozent der Anfragen nach einer Rechteübertragung seine Zustimmung – aber ausdrücklich darauf hingewiesen wurde niemand.

Selbstverständlich versäumt Microsoft es nicht, auf das Risiko für Unternehmen hinzuweisen, die nicht ordnungsgemäß übertragene Softwarelizenzen kaufen oder beim Lizenzmanagement schlampern: „Stellt sich heraus, dass die Übertragung rechtswidrig war, darf der Kunde die Software erst wieder nutzen, wenn er ordnungsgemäße Lizenzen (nach-)erworben hat. Gegebenenfalls muss er zusätzlich Schadenersatz an den Hersteller zahlen.“

Dorothee Belz, Direktor Law und Corporate Affairs von Microsoft Deutschland, zeigt jedoch einen gangbaren Weg auf: „Diese Risiken können Kunden vermeiden, indem sie sich an Händler halten, die die Hersteller und damit die Rechteinhaber immer aktiv einbeziehen. Im Falle einer Prüfung muss nämlich das Unternehmen und nicht der Softwarehersteller oder der Händler beweisen, dass es sich bei der verwendeten Software um rechtmäßig lizenzierte Produkte handelt.“

Unausgesprochen, aber deswegen nicht weniger effektiv treibt Microsoft so einen Keil zwischen die Anbieter von Gebrauchtsoftware. Während Usedsoft in zahlreichen Gerichtsverfahren für eine uneingeschränkte Weiterverbreitung einmal korrekt bezahlter Software eintritt und dafür sogar vor den Bundesgerichtshof gehen will, setzt die Preo Software AG beim Lizenzkauf und -verkauf aus zweiter Hand auf die Kooperation mit den Herstellern.

Page: 1 2

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Gefahren im Foxit PDF-Reader

Check Point warnt vor offener Schwachstelle, die derzeit von Hackern für Phishing ausgenutzt wird.

2 Tagen ago

Bitdefender entdeckt Sicherheitslücken in Überwachungskameras

Video-Babyphones sind ebenfalls betroffen. Cyberkriminelle nehmen vermehrt IoT-Hardware ins Visier.

2 Tagen ago

Top-Malware in Deutschland: CloudEye zurück an der Spitze

Der Downloader hat hierzulande im April einen Anteil von 18,58 Prozent. Im Bereich Ransomware ist…

2 Tagen ago

Podcast: „Die Zero Trust-Architektur ist gekommen, um zu bleiben“

Unternehmen greifen von überall aus auf die Cloud und Applikationen zu. Dementsprechend reicht das Burg-Prinzip…

3 Tagen ago

Google schließt weitere Zero-Day-Lücke in Chrome

Hacker nutzen eine jetzt gepatchte Schwachstelle im Google-Browser bereits aktiv aus. Die neue Chrome-Version stopft…

3 Tagen ago

Hacker greifen Zero-Day-Lücke in Windows mit Banking-Trojaner QakBot an

Microsoft bietet seit Anfang der Woche einen Patch für die Lücke. Kaspersky-Forscher gehen davon aus,…

3 Tagen ago