Nun darf auch der bayerische Verfassungsschutz – wie die Polizei – Wohnräume abhören und Mobiltelefone orten. Mit der Lizenz für den Zutritt zu Wohnungen übertreffen die Bayern die Vorgaben des Bundes, die lediglich Online-Durchsuchungen vorsehen.
Eingeschränkt werden durch das Gesetz jedoch die automatische Erfassung von Auto-Kennzeichen und die Rasterfahndung. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen diese nur noch bei konkreter Gefährdung angewendet werden.
Oppositionelle wie die Grünen-Rechtsexpertin Christine Stahl oder der SPD-Abgeordnete Florian Ritter äußerten starke Zweifel, ob dieses Gesetz verfassungskonform sei und sprachen von einem bürgerrechtlichen Desaster. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hingegen verteidigte das Gesetz und sieht es nicht im Konflikt mit der Verfassung. Diese Abhörmaßnahmen seien vielmehr nötig, um mit den neuen technischen Möglichkeiten etwa von Pädophilen und Terroristen mithalten zu können. Der Staat, so argumentiert Herrmann, habe eine verfassungsrechtliche Schutzpflicht für seine Bürger. Daher seien die Reaktionen aus der Opposition überzogen.
Die Maßnahmen kämen nur in absoluten Extremfällen zum Einsatz. Es sei „absurd“ so Herrmann, dass unbescholtene Bürger eine Online-Durchsuchung zu fürchten hätten. Neben der Überwachungsfunktion scheinen für die CSU bei der Verabschiedung des Gesetzes auch andere Überlegungen eine Rolle gespielt zu haben. So erklärte Herrmann, dass Bayern das erste Land in Deutschland sei, das die gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchung schaffe. Damit rücke der Freistaat zum „Marktführer im Bereich Innere Sicherheit“ auf.
„Die Online-Durchsuchung ist nichts anderes als eine heimliche Hausdurchsuchung“, kommentierte Florian Ritter, Online-Experte der SPD. So seien weder die präventive Rasterfahndung noch die Online-Durchsuchung verfassungskonform. Ritter sehe in diesen Maßnahmen kein brauchbares Mittel für die Polizeiarbeit, außerdem gebe es nicht genügend Beamte für die Auswertung der auf diese Weise gewonnenen Daten.
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