Seit heute gilt in Deutschland das verschärfte Jugendschutzgesetz, das Kinder und Jugendliche laut einer Mitteilung des Bundesministeriums für Famile, Senioren, Frauen und Jugend besser vor „medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor gewaltbeherrschten Computerspielen“ schützen soll. Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 13. Juni zugestimmt.
Mit dem neuen Gesetz werden die Indizierungskriterien in Bezug auf Gewaltdarstellungen in Filmen und Computerspielen (so genannten „Killerspielen“) erweitert und präzisiert. Zudem sind Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichnung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) auf Film- und Spieleverpackungen ab sofort gesetzlich festgeschrieben.
„Schwer jugendgefährdende Trägermedien“ werden nach Paragraph 15 des Jugendschutzgesetzes automatisch indiziert, ohne dass es eines Prüfungsverfahrens bedarf. Als jugendgefährdend gelten „Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahegelegt wird“.
Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz in seiner 160. Sitzung am 8. Mai 2008 in der Fassung seines federführenden Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verabschiedet. Die Opposition hatte es als unzureichend kritisiert.
Gegner des Gesetzentwurfs bemängeln die teilweise schwammige Formulierung: Es sei beispielsweise nicht eindeutig definiert, was mit dem Terminus „gewaltbeherrscht“ gemeint sei, so dass letztendlich Gerichte in Einzelfallprozessen über eine mögliche Indizierung entscheiden müssten.
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