Die Free Software Foundation (FSF) hat Version 3 der GNU Affero General Public License (AGPL3) freigegeben. Die Lizenz entspricht zu weiten Teilen der GPL 3, enthält aber einen zusätzlichen Paragraphen (Punkt 13, Absatz 1), der die Verwendung von Open-Source-Programmen als Software-as-a-Service (SaaS) regelt.
Die GPL legt das Anbieten von Open-Source-Software über ein Netzwerk als private Nutzung aus. Die AGPL erlaubt Programmierern hingegen, eine Lizenzbestimmung hinzuzufügen, die eine Downloadmöglichkeit für die genutzte Software vorschreibt.
Immer mehr Unternehmen wie Google integrieren spezielle Online-Angebote in ihre Geschäftsmodelle, die auf Open-Source-Software basieren. Bisher gibt es keine Auflagen, derentwegen solche Angebote offen verfügbar gemacht werden müssen, wenn sie unter GPL lizenzierten Programmcode enthalten. Dies ist normalerweise bei der Nutzung von GPL-Code vorgeschrieben.
Recall hilft beim Auffinden von beliebigen Dateien und Inhalten. Die neue Funktion führt Microsoft zusammen…
Es tritt auch unter Windows Server auf. Seit Installation der April-Patches treten Fehlermeldungen bei VPN-Verbindungen…
Das neue Release soll es allen Mitarbeitenden möglich machen, zur Ausgestaltung der IT beizutragen.
Check Point warnt vor offener Schwachstelle, die derzeit von Hackern für Phishing ausgenutzt wird.
Video-Babyphones sind ebenfalls betroffen. Cyberkriminelle nehmen vermehrt IoT-Hardware ins Visier.
Der Downloader hat hierzulande im April einen Anteil von 18,58 Prozent. Im Bereich Ransomware ist…