Die Digitalwirtschaft hat das gerade mit März 2007 in Kraft getretene Telemediengesetz, das die Regelung von Tele- und Mediendiensten vereinfachen soll, heftig kritisiert. Laut dem Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) führt die neue Regelung wegen der fehlenden klaren Abgrenzung zwischen Telekommunikations- und Rundfunkdiensten zu Rechtsunsicherheit und Überregulierung. Auch mit der Einführung eines Bußgeldtatbestands bei Spam-E-Mails ist der BVDW unzufrieden. Die Branchenvertreter sehen das neue Gesetz mit Inkrafttreten also schon wieder als novellierungsbedürftig an.
„Der Versand von Spam-E-Mails erfolgt überwiegend aus dem Ausland. Eine effektive Verfolgung ausländischer Spam-Versender ist jedoch mit den Mitteln des deutschen Ordnungswidrigkeitsrechts nicht möglich“, sagt Gerd M. Fuchs, Referent für Medienpolitik im BVDW. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos sieht hingegen einen verbesserten Schutz für die Verbraucher vor irreführenden Angaben bei unerwünschter E-Mail-Werbung. Außerdem erleichtere das Telemediengesetz die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Spam.
Der BVDW kritisiert des Weiteren die Tendenz des neuen Gesetzes, Plattformanbieter und Suchmaschinenbetreiber zur Überprüfung der Inhalte zu verpflichten. Der BVDW fordert eine Klarstellung, dass Suchmaschinenbetreiber, die den Zugang zu Inhalten ermöglichen, mit den Zugangsprovidern gleichgestellt und von der Haftung für Inhalte Dritter freigestellt würden.
Im Rahmen des Telemediengesetzes, das gemeinsam mit dem Rundfunkstaatsvertrag der Länder in Kraft getreten ist, wurden die Bestimmungen für alle neuen Dienste vereinheitlicht. Bislang waren Teledienste, bei denen es sich um Waren- und Dienstleistungsangebote handelt, bundesrechtlich im Teledienstegesetz geregelt. Die Regelung der Mediendienste, zu denen redaktionell gestellte Online-Angebote von Magazinen und Zeitungen gehören, war hingegen im Mediendienste-Staatsvertrag angesiedelt.
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