Die Zahl unerwünschter Werbeanrufe ist in Deutschland im vergangenen Jahr stark angestiegen. Trotz des Inkrafttretens eines gesetzlichen Verbots für Werbeanrufe ist deren Anzahl in den ersten drei Quartalen 2006 im Vergleich zum Vorjahr um 31 Prozent gestiegen, so eine Statistik der GfK. Aus diesem Grund fordert Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), heute einmal mehr die Einführung von Bußgeldern.
Die GfK-Statistik zeige, dass unerbetene Werbeanrufe zunehmen, so Müller. „Gesetzeslücken und fehlende Sanktionen bieten Werbetreibenden geradezu einen wirtschaftlichen Anreiz, gegen das Gesetz zu verstoßen.“ Der Deutsche Direktmarketing-Verband reagierte noch im November vergangenen Jahres ablehnend auf die Forderungen der Verbrauchschützer. Bußgelder seien unwirksam und populistisch, lautete das Argument des Verbands, der lieber auf selbstregulierende Maßnahmen setzt.
Die GfK-Statistik wird auch das Bundesjustizministerium beschäftigen, das heute ein Gespräch über Telefonwerbung veranstaltet, an dem auch der vzbv teilnimmt. Der VZBV betont, dass auch aus Brüssel Druck auf die deutsche Bundesregierung drohe. Die EU-Richtlinie verbiete Kundenwerbung in Form hartnäckiger und unerwünschter Telefonanrufe und fordere, aggressive Geschäftspraktiken mit wirksamen und abschreckenden Sanktionen zu ahnden.
In einer Umfrage der Verbraucherzentralen gaben 95 Prozent der Befragten an, sich durch unerwünschte Werbung belästigt zu fühlen. Bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beschweren sich pro Jahr mehr als 12.000 Verbraucher über ungebetene Werbeanrufe, so der VZBV. Ärgerlich sei für die Verbraucher, dass die Anrufe zumeist am Abend und am Wochenende erfolgten. Einige Betroffene würden von Daueranrufen oder Beleidigungen berichten, wenn sie nicht auf Angebote eingehen.
Neben der Einführung von empfindlichen Bußgeldern, fordert der VZBV auch das Verbot der Rufnummerunterdrückung bei Werbeanrufen. Außerdem sollen Verbraucher die Möglichkeit erhalten, den Vertrag aufzulösen und Schadensersatz zu fordern, sollte der Vertrag auf illegalen Marketing- oder Werbepraktiken beruhen.
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