Categories: Unternehmen

Verbraucherverbände verbünden sich gegen Itunes

Im Rechtsstreit zwischen europäischen Verbraucherschützern und Apples Itunes haben sich die Verbraucherverbände Deutschlands, Finnlands, Frankreichs und Norwegens auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Die Verbraucherorganisationen kämpfen für verbraucherfreundlichere Nutzerbedingungen bei digitalen Inhalten. Die Hauptforderung der Verbraucherschützer an Itunes ist die uneingeschränkte Interoperabilität von legal erworbenen Musikdownloads, die derzeit durch DRM-Systeme verhindert wird. „Verbraucher haben ein Recht, online gekaufte Musik auf Abspielgeräten ihrer Wahl spielen zu können“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.

Im 2006 ins Rollen gebrachten Rechtsstreit verhandelt Itunes bereits mit den Verbraucherorganisationen, allerdings auf bilateraler Ebene. Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) begrüße auch Itunes eine Bündelung der Verhandlungen. Das gemeinsame Vorgehen werde die Verhandlungsposition der Verbraucherverbände stärken und Itunes Rückhalt geben, bessere Konditionen mit den Musiklabels aushandeln zu können, meint der norwegische Verbraucherombudsmann Bjorn Erik Thon. „Für uns ist aber nicht klar, wie viel Verhandlungsspielraum Itunes gegenüber der Musikindustrie hat“, sagt Carel Mohn, Sprecher des VZBV.

Der VZBV hat Itunes im vergangenen Sommer abgemahnt. „Wir haben keine Klage eingereicht, weil die Gespräche mit Apple konstruktiv waren“, so Mohn. Neben der Interoperabilität fordern die Verbraucherschützer bessere Vertragskonditionen und verbraucherfreundliche Haftungsregeln. So behält sich Itunes etwa das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) einseitig, ohne Zustimmung des Verbrauchers, zu ändern. Der Haftung für schuldhaft verursachte Schäden, die etwa durch die DRM-Systeme am Rechner des Verbrauchers entstehen könnten, entzieht sich Itunes ebenfalls. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Verbrauchern und Itunes soll nach den Verbraucherschützern ausschließlich das Recht des Landes angewandt werden, in dem der Verbraucher lebt. Derzeit kann auch das Recht eines anderen Landes angewandt werden, etwa das US-Recht.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Adobe schließt neun kritische Lücken in Reader und Acrobat

Das jüngste Update bringt insgesamt zwölf Fixes. Schadcode lässt sich unter Umständen ohne Interaktion mit…

3 Stunden ago

Fabrikautomatisierung: Siemens integriert SPS-Ebene

Eine softwarebasierte Workstation soll es Ingenieuren erlauben, sämtliche Steuerungen zentral zu verwalten. Pilotkunde ist Ford.

4 Stunden ago

Ebury-Botnet infiziert 400.000 Linux-Server weltweit

Kryptodiebstahl und finanzieller Gewinn sind laut ESET-Forschungsbericht die vorrangigen neuen Ziele.

16 Stunden ago

Sicherheitslücken in Überwachungskameras und Video-Babyphones

Schwachstellen aus der ThroughTek Kaylay-IoT-Plattform. Dringend Update-Status der IoT-Geräte prüfen.

16 Stunden ago

AWS investiert Milliarden in Cloud-Standort Brandenburg

Fast acht Milliarden Euro fließen in die deutsche Region der AWS European Sovereign Cloud. Das…

20 Stunden ago

Hochsichere Software für Electronic Knee Boards der Bundeswehrpiloten

Im Rahmen der umfassenden Digitalisierung der Bundeswehr ersetzen Electronic Knee Boards die herkömmlichen Handbücher von…

23 Stunden ago