Die beiden bekanntesten Lizenzen sind die GPL und die BSD (Berkeley Software Distribution), die sich aber stark voneinander unterscheiden. Unter der am weitesten verbreiteten GPL darf ein Nutzer seine Software etwa nur weiterverbreiten, wenn dies den „Bedingungen“ entspricht. Neben diesen beiden grundsätzlichen Lizenzarten gibt es unzählige Mischformen, die ein klares Handling erschweren.
Oftmals ist guter Rat teuer. Es lohnt sich aber auch, auf bereits existierende Vorarbeiten zurück zu greifen. In einer aktuellen Handlungsempfehlung hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telkommunikation und neue Medien e.V. kurz: BITKOM – einige nützliche Tipps erarbeitet. Folgende Elemente sollte etwa eine vom Unternehmen selbst gepflegte Datenbank für das Projektassessment enthalten:
Nutzung einer unternehmenseigenen GPT-Umgebung für sicheren und datenschutzkonformen Zugriff.
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