Die deutsche Musikverwertungsgesellschaft Gema zeigt sich wenig begeistert von den Plänen der europäischen Kommission, europaweite Musiklizenzen einzuführen, wie die „Financial Times Deutschland“ berichtet. Die Kommission will mit einheitlichen Lizenzen für die gesamte EU den Onlineverkauf vereinfachen und den Wettbewerb fördern. Die Gema sieht darin jedoch die Gefahr, dass nur große Konzerne wie Sony BMG, Universal Music , EMI und Warner Music als Gewinner hervorgehen würden und sich für die Autoren, die Musikkomponisten und Textdichter Verluste ergeben könnten.
Nach den Plänen der EU-Kommission hätten Organisationen wie die Gema zukünftig die Möglichkeit über die Landesgrenzen hinaus tätig zu werden. Onlinemusikdienste könnten zum Beispiel mit nur mehr einer Verwertungsgesellschaft die Lizenzen für den Vertrieb in allen EU-Ländern abrechnen. Der Aufwand für internationale Unternehmen würde sich dadurch minimieren. Bei der Umsetzung bestehe jedoch die Gefahr offenbar nicht gesehener chaotischer Veränderungen, so Gema-Vorstandsvorsitzender Reinhold Kreile.
„Solange es keine europaweiten Urheberrechtslizenzen gibt, ist es für neue Onlinedienste schwer ins Geschäft zu kommen“, hieß es von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy. Seitens der Gema wird darin allerdings keine Vereinfachung im System gesehen, sondern der Versuch der Unternehmen, eine angemessene Vergütung für die Musiker möglichst zu drücken. Kreile fürchtet, dass durch einen Wettbewerb zwischen den europäischen Verwertungsgesellschaften die bisherigen Tarife einbrechen könnten und den Autoren am Ende nicht viel übrig bleibt.
Derzeit ist die Lizenzvergabe in Europa noch national geregelt. In Deutschland organisiert die Gema den Schutz von Urheberrechten von Komponisten und Musikverlegern. Die Verwertungsgesellschaft verdient daran mit, wenn Musik in deutschen Internetshops herunter geladen wird, wenn CDs verkauft werden, oder die Songs im Radio laufen. 2004 sind die Einnahmen der Gema erstmals gesunken. Von einem Wachstum im legalen Onlinevertrieb würden Gema, Rechteinhaber, Musikkonzerne und Onlinedienste profitieren, allerdings dürfte die Autorenvergütung nicht nach einer falsch verstandenen Wettbewerbsordnung festgesetzt sein, so Kreile.
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