Im Streit um den Zugang zu E-Mails eines getöteten Soldaten gibt es nun eine juristische Lösung. Ein Gericht im US-Bundesstaat Michigan hat angeordnet, dass Yahoo den Eltern des im Irak gefallenen Justin Ellsworth zu Zugriff auf dessen elektronische Nachrichten ermöglichen muss. Yahoo hatte dies unter Verweis auf die eigenen Datenschutzrichtlinien zurückgewiesen, die nur dem Inhaber des Accounts Zugangrechte einräumen.
Der Internet-Anbieter hat das Urteil nun umgesetzt und dem Vater von Justin Ellsworth eine CD mit mehr als 10.000 Seiten Text übergeben. Die Ausdrucke sollen Anfang nächster Woche folgen. „Wir sind damit zufrieden, dass das Gericht diese Sache geklärt hat“, so Yahoo-Sprecherin Mary Osako. Das Unternehmen wolle seine Datenschutzrichtlinie deshalb aber nicht ändern.
Rechtsexperten zufolge steht ein allgemeingültiges Urteil, ob E-Mails zum Besitzstand des Erblassers zum Zeitpunkt seines Ablebens gehören, aber noch aus. Es sei aber naheliegend, dass E-Mails und Zugangsdaten wie andere Besitztümer behandelt würden.
Die Provider verhalten sich in dieser Frage unterschiedlich. Während Yahoo die Daten nur an den Besitzer eines Accounts herausgibt, zeigt sich AOL den Hinterbliebenen gegenüber freigiebiger. Der Onlinedienst verlangt lediglich die Kopie der Sterbeurkunde.
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