Copyright-Schützer vermelden Rekordhoch bei Hausdurchsuchungen

Das Prinzip der „Nulltoleranz“ bei der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat in Deutschland 2004 zu einem rasanten Anstieg der Hausdurchsuchungen und Gerichtsverfahren geführt. In einer Aussendung freute sich die GVU heute über das Rekordhoch von 2084 Durchsuchungen (plus 51 Prozent im Vergleich zu 2003) und 2500 Verfahren. Alleine bei Filmen stieg die Zahl der von der GVU eingeleiteten Verfahren um 65 Prozent. So gut wie alle Verfahren werden aus Sicht der Copyright-Schützer erfolgreich abgeschlossen.

„Dieser Erfolg der GVU und der deutschen Strafverfolgungsbehörden ist weltweit einzigartig“, lobt Dara MacGreevy, Vizepräsidentin der Motion Picture Association (MPA), die Gründlichkeit der deutschen GVU. „Bei einem Kontrolldelikt, wie wir Kriminalisten sagen, gilt die Regel: Je genauer man hinschaut, um so mehr findet man“, so Jochen Tielke, Geschäftsführer der GVU und ehemaliger Kripobeamter. „Offensichtlich guckt man jetzt genauer hin und wir haben alle Hände voll zu tun“, so Tielke weiter. Dank der Nulltoleranz-Strategie der GVU sei das Problembewusstsein der Strafverfolgungsbehörden in Sachen Urheberrechtsverletzungen deutlich gestiegen. Der massive Druck und die Kampagnen der Musik- und Filmindustrie dürften wohl auch einiges dazu beigetragen haben.

Die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes Ende 2003 ermöglicht seither auch die strafrechtliche Verfolgung von P2P-Usern, also den Up- und Download urheberrechtlich geschützter Inhalte. Kopien aus offensichtlich illegalen Quellen sind seither strafbar. Die GVU verweist mit Stolz auf den weltweit größten Fall des Downloadservices FTP-Welt. Die drei Hauptbeschuldigten erwarten demnach hohe Strafen von bis zu fünf Jahren Haft. Darüber hinaus haben aber alleine aufgrund dieses Falles bis zu 15.000 deutsche User mit Strafverfahren zu rechnen, so die GVU. Erfolge seien auch bei den Ermittlungen gegen die Hauptverursacher des Schadens durch Copyright-Verletzungen zu verzeichnen. Dies sei vor allem durch das Vorgehen gegen große Anbieter sowie durch das Eindringen in die Szene der Release-Groups, der Erstveröffentlicher von Raubkopien, der Fall. Aber auch bei kleinen Fällen werde sofort Klage erhoben, sobald die Beweislage ausreicht, so Tielke.

ZDNet.de Redaktion

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