Zwar nimmt der regulatorische Rahmen um VoIP so langsam Gestalt an, auf einem Gebiet wird derzeit aber noch intensiv nach Lösungen gesucht: beim Notruf. So ist laut Telekommunikationsgesetz §108 jeder Erbringer öffentlich zugänglicher Telefondienste dazu verpflichtet, kostenlos Notrufmöglichkeiten unter 112 zur Verfügung zu stellen. Abgesetzte Notrufe werden automatisch zur nächsten Einsatzzentrale weitergeleitet.
Während dies bei den VoIP-Teilnehmern mit geografisch zugeordneten Vorwahlen nur einen relativ geringen Aufwand darstellt und verschiedene Unternehmen diese Funktion bereits anbieten, gibt es bei VoIP-Anschlüssen ohne lokalen Bezug noch Schwierigkeiten.
Auf dem VoIP-Forum in Bonn sagte Kuth, dass in diesem Bereich einige Unternehmen aktiv nach Lösungen suchen. Konkrete Ergebnisse konnte er aber noch nicht vorweisen. Seine Behörde wolle auf jeden Fall dafür sorgen, dass VoIP nicht mir einer Verschlechterung der Notrufversorgung einhergeht.
Nutzung einer unternehmenseigenen GPT-Umgebung für sicheren und datenschutzkonformen Zugriff.
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