Aber bereits vor dem großen VoIP-Forum am 18. Oktober traf die RegTP einige wichtige Entscheidungen: So teilte die Behörde am 6. Oktober mit, dass die Vergabe von Vorwahlen ohne lokalen Bezug regelwidrig ist und die VoIP-Anbieter diese Praxis spätestens zum 15. desselben Monats beenden müssen.
Bis dahin ließen zahlreiche VoIP-Anbieter ihren Kunden bei der Selektion der Vorwahl freie Hand, völlig unabhängig vom tatsächlichen Wohnort. Künftig soll dies nur noch mit der neuen Rufnummerngasse 032 oder mit anderen ortsunabhängigen Vorwahlen wie 0180-x möglich sein. Sipgate vergibt derzeit beispielsweise eine 0180-1-Vorwahl, wenn das entsprechende Ortsnetz noch nicht angeboten werden kann. Das Unternehmen weist darauf hin, dass ein Anruf bei einer solchen Nummer teurer ist als bei einer normalen Festnetznummer.
Zudem wurde verfügt, dass nicht regelkonform vergebene Rufnummern bis zum 1. August 2005 abgeschaltet werden müssen. Den Münchener mit Hamburger Vorwahl wird es also in absehbarer Zeit nicht mehr geben.
Dennoch gibt es innerhalb dieses regulatorischen Rahmens etwas Luft. So handelt es sich bei der von der RegTP geforderten Vergabe lediglich um eine geografischen Bezug, das heißt der Kunde muss zwar seinen Wohn- oder Firmensitz im entsprechenden Gebiet haben, von einem tatsächlich vorhandenen Anschluss ist diese Praxis aber völlig unabhängig.
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