Die juristische Schlacht um Tauschbörsen geht weiter. Nachdem ein Gerichtsurteil, wonach Entwickler entsprechender Software nicht für Urheberrechtsverstöße der Nutzer verantwortlich sind, auch in zweiter Instanz bestätigt wurde, wollen die Kläger nun vor den obersten Gerichtshof der USA ziehen.
Mehr als 30 Interessensgruppen, 20 Künstler, mehrere Musik- und Film-Downloaddienste sowie 40 Generalstaatsanwälte haben entsprechende Statements abgegeben, um zu erreichen, dass der Supreme Court den Fall erneut aufrollt.
Die Morpheus-Muttergesellschaft Streamcast hat ein eigenes Schreiben eingereicht, das die Abweisung der Falls empfiehlt. Als Grund gibt Streamcast an, dass sich der Kongress um eine entsprechende Gesetzgebung bemüht. Eine Entscheidung des Supreme Court wird erst in einigen Monaten erwartet.
Check Point warnt vor offener Schwachstelle, die derzeit von Hackern für Phishing ausgenutzt wird.
Video-Babyphones sind ebenfalls betroffen. Cyberkriminelle nehmen vermehrt IoT-Hardware ins Visier.
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