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Unternehmen haften für illegale Downloads ihrer Mitarbeiter

Eine vor wenigen Wochen veröffentlichte EU-Richtlinie zum Schutz des geistigen Eigentums lässt einen weiteren Anstieg der Strafverfolgung illegaler Downloads erwarten. Demnach haften Unternehmen, die keine Regelung für das Surfverhalten im Web vorweisen können, für illegale Film- und Musik-Downloads ihrer Mitarbeiter. Darauf machte Websense, Anbieter für das Management von Internetzugängen und Applikationen am Arbeitsplatz, aufmerksam.

Der Ministerrat der Europäischen Union hat eine Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum verabschiedet. Unter Strafe gestellt sind Aktivitäten, die den Kopierschutz von Filmen, Musik oder Software umgehen. Unmissverständlich gilt dies für illegale Downloads und die Verbreitung von Musik über Internet-Tauschbörsen wie Kazaa. Nutzen Mitarbeiter ihre Firmen-PCs zu diesem Zweck, wird das Unternehmen dafür haftbar gemacht, wenn der Verursacher sich nicht zweifelsfrei feststellen lässt.

Auf Betreiben des Deutschen Phonoverbands verurteilte das Amtsgericht Cottbus im ersten deutschen Gerichtsverfahren wegen P2P-Filesharing-Missbrauch einen Auszubildenden zu 8500 Euro Strafe und Schadensersatz. Er hatte illegal Musik über die Tauschbörse Kazaa angeboten. Geht es nach dem Deutschen Phonoverband, ist dies der Anfang einer umfangreichen Kampagne, um der illegalen Nutzung von Musik über Internet-Tauschbörsen Einhalt zu gebieten. Ob die Täter dabei vom Privat- oder Firmen-PC aus agieren, ist hier ohne Belang.

„Jedes Unternehmen ohne klar definierte Internet-Nutzungsrichtlinien verletzt grundlegende Sorgfaltspflichten bei der Bereitstellung eines rechtlich einwandfreien Internetzugangs“, sagt Michael Kretschmer, Regional Director Central Europe bei Websense. „Firmen sind damit voll haftbar, wenn Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten oder auch freie Mitarbeiter nicht-lizensierte Software einsetzen oder kopiergeschützte Inhalte wie Musik und Filme über das Web herunterladen.“

Davor können Unternehmen sich jedoch schützen: Eine Maßnahme ist die Festlegung von Richtlinien für Nutzung des Internetzugangs in einer Betriebsvereinbarung.

ZDNet.de Redaktion

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