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Telekom darf nicht mit Google suchen

Der US-Internet-Dienstleister Overture Services hat sich eigenen Angaben zufolge bei T-Online wieder erfolgreich als bevorzugte Suchmaschine für Internet-Recherchen eingeklagt. Overture teilte am Montag in London mit, T-Online habe mit dem jüngsten Wechsel seines Suchmaschinen-Anbieters gegen vertragliche Vereinbarungen mit Overture verstoßen. Dies habe ein Gericht in Frankfurt bestätigt. Daher müsse T-Online statt der Internet-Suchmaschine des Konkurrenten Google wieder auf Overture zurückgreifen. Ein T-Online-Sprecher wollte keine Stellungnahme abgeben, da dem Unternehmen die Gerichtsentscheidung noch nicht vorliege.

T-Online, der größte europäischen Internet-Anbieter, hatte im vergangenen Monat mitgeteilt, dass auf seinen Internet-Seiten künftig die Suchmaschine Google die Ergebnisse von Internet-Recherchen liefere. Bis dahin hatte T-Online für die zum Teil werbefinanzierten Recherche-Ergebnisse im mehrere Milliarden Seiten umfassenden Internet die Suchmaschine von Overture genutzt. Den Anbieter-Wechsel hatte T-Online mit der Übernahme von Overture durch den Internet-Anbieter Yahoo begründet. T-Online sieht Yahoo als direkten Konkurrenten an. Overture hatte nach der Kündigung der Verträge das Gericht angerufen.

Der Europa-Präsident von Overture, Nick Hynes, erklärte in einer Mitteilung: „Wir sind sehr unglücklich über die Entscheidung von T-Online, da damit bestehende Verträge gebrochen wurden.“ Die Verträge seien „wasserdicht“. Overture hätte statt der gerichtlichen Klärung eine einvernehmliche Lösung bevorzugt, fügte Hynes hinzu.

Die Aktien von T-Online legten am Montag bei freundlichen Handel an der Börse geringfügig um 0,3 Prozent auf 9,78 Euro zu. Bis zum frühen Nachmittag lag für Overture noch kein Börsenkurs von der US-Technologiebörse Nasdaq vor.

ZDNet.de Redaktion

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