Die Erfolgschancen für Klagen deutscher Telekom-Aktionäre (Börse Frankfurt: DTE) in den USA sind nach Expertenmeinung gering. Wie die auf Sammelklagen spezialisierte New Yorker Anwältin Deborah Sturman dem Anlegermagazin „Börse Online“ sagte, können sich nur diejenigen Aktionäre Hoffnung auf Entschädigung machen, die tatsächlich Telekom-Papiere an einer US-Börse gekauft haben.
Besitzer der deutschen Originalaktie könnten dagegen nicht in den Vereinigten Staaten klagen. In den USA können ausländische Wertpapiere wie die T-Aktie als so genannte American Depositary Receipts (ADRs) gekauft werden. Sturman betonte, für Käufer von Telekom-ADRs stehe eine Sammelklage kurz vor dem Abschluss.
Für eine Sammelklage deutscher Aktionäre gegen die Telekom „sehe ich keine Erfolgschancen“, sagte die Anwältin aus der Kanzlei Bernstein, Litowitz, Berger & Grossmann dem Magazin. Mitte März hatte die Rechtsanwaltskanzlei Tilp & Kälberer aus der Nähe von Stuttgart angekündigt, für deutsche Aktionäre wegen angeblich zurückgehaltener Informationen bei den Börsengängen der Telekom auch in den USA zu klagen.
Dabei geht es um den Vorwurf, Werte von Immobilien und Auslandstöchtern der Telekom seien vor der Emission zu hoch angesetzt und die Anleger damit getäuscht worden. Die Kanzlei räumte aber damals ein, juristisches Neuland zu betreten, verwies aber gleichzeitig auf angebliche Präzedenzfälle.
Kontakt: Deutsche Telekom, Tel.: 0800/3301000 (günstigsten Tarif anzeigen)
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