Im Kartellrechtsprozess gegen Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) hat die Richterin Colleen Kollar-Kotelly in einem 36-seitigen Schreiben sowohl dem Softwarekonzern als auch dem US-Justizministerium bescheinigt, in ihrem Abkommen vom November vergangenen Jahres den Richtlinien des “ Tunney Act“ zu entsprechen. Dieses Gesetz legt fest, ob ein Vertrag den Wettbewerbsbestimmungen der USA genügt. Nun sieht es so aus, als ob die Richterin dem Abkommen demnächst ihren Segen erteilen würde.
Wie laufend berichtet, hatten sich Microsoft, die US-Justiz Ende 2001 auf eine Beilegung des seit über vier Jahren andauernden Kartellrechtsverfahrens gegen Microsoft geeinigt. Dieser Vertrag muss jedoch von Richterin Kollar-Kotelly daraufhin abgeklopft werden, ob er im Sinne der amerikanischen Konsumenten ist. Neu Bundesstaaten hatten die Einigung abgelehnt und härtere Sanktionen gegen den Konzern gefordert. Dem hatten sich weitere Staaten angeschlossen.
Die juristischen Auseinandersetzungen um Microsoft in den USA hatten vor vier Jahren begonnen, nachdem der Konzern seinen eigenen Internet-Browser in sein marktbeherrschendes Betriebssystem Windows eingebaut hatte. Die Kartellrechtsbehörden sahen darin einen Monopolmissbrauch zu Schaden des Konkurrenten Netscape.
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