Categories: Unternehmen

Künast legt Vorschläge gegen 0190-Dialer vor

Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat Vorschläge zum Schutz gegen den Missbrauch von 0190-Nummern im Internet vorgelegt. „Unseriöse Praktiken der Anbieter von Mehrwertdiensten haben ein unerträgliches Ausmaß erreicht. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nicht ausreichend selbst dagegen schützen, auch nicht durch aufwändige Information. Daher haben wir nun Vorschläge für geeignete Änderungen des Telekommunikationsrechts vorgelegt“, so Künast heute in Berlin. Die Ministerin fordert zudem die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) und andere Netzbetreiber dazu auf, sich nicht als Inkassounternehmen für die „Schwarzen Schafe der Branche“ zu betätigen.

Seit einigen Monaten führen bestimmte Dialer-Programme zu extrem hohen Gebührenforderungen (ZDNet berichtete laufend). Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post habe bestätigt, dass die Nutzer den Aufbau einer kostenpflichtigen 0190-Verbindung nicht immer erkennen können. „Wenn so etwas möglich ist, kann man doch nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher den Schaden bezahlen lassen“, so Künast. „Dann dürfen sich die Netzbetreiber, die die Leitungen zur Verfügung stellen und damit selbst am Geschäft beteiligt sind, nicht als Inkasso für unseriöse Anbieter missbrauchen lassen.“

Appelle an die Wirtschaft, diese Missstände durch kundenfreundliche Maßnahmen auszuräumen, seien ohne erkennbare Wirkung geblieben. Künast wolle daher nun eigene Vorschläge vorlegen und hat nach eigenen Angaben inzwischen Gespräche darüber mit dem Bundeswirtschaftsministerium eingeleitet. Die Vorschläge sollen folgende Änderungen im Telekommunikationsrecht enthalten:

  • Verbraucher sollen rasch Zugang zu einer ladungsfähigen Anschrift des Mehrwertdiensteanbieters haben;
  • Netzbetreiber dürfen das Inkasso für Forderungen der Mehrwertdiensteanbieter nur übernehmen, solange eine Forderung unbestritten ist; bei Widerspruch des Verbrauchers soll der Netzbetreiber weitere Inkassoversuche unterlassen;
  • bei der Zuteilung von Rufnummern für Mehrwertdienste werden die Inhaber der Rufnummern darauf festgelegt, die Vorschriften zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb einzuhalten; bei wiederholten Verstößen soll eine Sperre des Anschlusses vorgenommen werden können.

„Kurzfristig ermuntere ich die Netzbetreiber, allen voran die Deutsche Telekom, das Inkasso zu verweigern, wenn eine Forderung eines Telefonkunden bestritten ist, und bereits abgebuchte Beträge zurückzuerstatten“, so Künast. Dann bleibt es dem Anbieter überlassen, seine Forderung gegenüber dem Verbraucher unmittelbar durchzusetzen.

ZDNet warnt vor den jeweils neusten Maschen der Anbieter und hat die wichtigsten Nachrichten zu dem Thema in einem News-Report gesammelt.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Podcast: „Die Zero Trust-Architektur ist gekommen, um zu bleiben“

Unternehmen greifen von überall aus auf die Cloud und Applikationen zu. Dementsprechend reicht das Burg-Prinzip…

12 Stunden ago

Google schließt weitere Zero-Day-Lücke in Chrome

Hacker nutzen eine jetzt gepatchte Schwachstelle im Google-Browser bereits aktiv aus. Die neue Chrome-Version stopft…

14 Stunden ago

Hacker greifen Zero-Day-Lücke in Windows mit Banking-Trojaner QakBot an

Microsoft bietet seit Anfang der Woche einen Patch für die Lücke. Kaspersky-Forscher gehen davon aus,…

15 Stunden ago

Adobe schließt neun kritische Lücken in Reader und Acrobat

Das jüngste Update bringt insgesamt zwölf Fixes. Schadcode lässt sich unter Umständen ohne Interaktion mit…

22 Stunden ago

Fabrikautomatisierung: Siemens integriert SPS-Ebene

Eine softwarebasierte Workstation soll es Ingenieuren erlauben, sämtliche Steuerungen zentral zu verwalten. Pilotkunde ist Ford.

23 Stunden ago

Ebury-Botnet infiziert 400.000 Linux-Server weltweit

Kryptodiebstahl und finanzieller Gewinn sind laut ESET-Forschungsbericht die vorrangigen neuen Ziele.

1 Tag ago