Die Bonner Regulierungsbehörde will die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) zu einer schnelleren Bereitstellung von Mietleitungen und Netzzugängen für Konkurrenten zwingen. Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, eröffnete sie zwei Missbrauchsverfahren gegen den Ex-Monopolisten.
In den Verfahren soll erstmals auch die Möglichkeit von Entschädigungen bei verspäteter Auftragserfüllung in Betracht gezogen werden. „Ziel ist es, feste Vertragsklauseln zu formulieren, die unumstößlich sind und zivilrechtlich von den Gerichten eingeklagt werden können“, sagte ein Behördensprecher.
Ein Abschluss der Verfahren sei voraussichtlich innerhalb der kommenden drei Monate zu erwarten. Die Telekom-Konkurrenten beklagen regelmäßig Verzögerungen bei der Bestellung von Leitungen und Zugängen und sehen sich durch die Telekom dadurch behindert. Der Präsident der Regulierungsbehörde, Matthias Kurth, erklärte nun, bei Mietleitungen werde sich die Behörde nun „mit der Länge und der Verbindlichkeit von Bestell- und Lieferfristen befassen“.
Dabei sollten erstmals Entschädigungsregelungen und regelmäßige Überprüfungen in Betracht gezogen werden. Auch bei den Vertragsbedingungen zur letzten Meile (Teilnehmeranschlussleitung) sieht die Behörde Handlungsbedarf. Die Wettbewerber müssten besser über die Abfertigung ihrer Aufträge informiert sowie technische, terminliche und finanzielle Hindernisse müssten ausgeschlossen werden. Auch hier würden über „Sanktionsmaßnahmen in Form von Entschädigungsregelungen“ geprüft.
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